Bekanntmachung gem. § 86 der Niedersächsischen Bauordnung zur Kommunikation in baurechtlichen Verfahren ab 01.01.2022
Am 10.11.2021 hat der niedersächsische Landtag die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 43/2021, S. 732). Die Änderungen treten zum 01.01.2022 in Kraft.
In der neuen NBauO werden die Regelungen zur elektronischen Kommunikation und zur Übersendung von Schriftstücken für die bauordnungsrechtlichen Verfahren konkretisiert.
Der Landkreis Wesermarsch legt entsprechend dem § 86 Abs.8 NBauO den Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NBauO auf den 01.Januar 2024 fest. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen abweichend von § 3 a Abs. 1 als Schriftstück zu übersenden.
Brake, den 21.12.2021
Stephan Siefken
Landrat