Der Landkreis Wesermarsch weist auf die Allgemeinverfügung zur Verpflichtung des Anbietens von Testungen auf eine Infektion mit dem CoronaVirus SARS-CoV-2 nach § 3 Niedersächsische Corona-Verordnung für den Besuch von Heimen nach § 2 Abs. 2 Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) durch die Einrichtungen) hin.
Die Allgemeinverfügung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.