über die Rücknahme des Bescheides zur Teilauflösung des Realverbandes „Buschweg“
Mit Verfügung vom 10.03.2022 hat der Landkreis Wesermarsch als Aufsichtsbehörde die Teilauflösung des Realverbandes „Buschweg“ im Bereich zwischen dem Buschweg (Gemeindestraße) bis zur Einmündung der geplanten neuen Erschließungsstraße, in 26919 Brake, genehmigt.
Diese Verfügung wurde mit Bescheid vom 25.10.2022 gemäß § 48 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen.
Der Rücknahmebescheid liegt im Rathaus der Stadt Brake, Schrabberdeich 1, 26919 Brake, Zimmer 2.10, in der Zeit
vom 07.11.2022 bis 18.11.2022,
während der allgemeinen Öffnungszeiten,
für jedermann zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich steht der Rücknahmebescheid nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Gegen den Rücknahmebescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden.
Brake, 04.11.2022
Landkreis Wesermarsch
Stephan Siefken
Landrat