Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Baugrunduntersuchung als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Betroffene Eigentümer werden durch TenneT in einem Brief über die anstehenden Maßnahmen informiert. Die Liste mit den betroffenen Flurstücken wird im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.tennet.eu/unco
Die vollständige Bekanntmachung steht unter den nachfolgenden Downloads zur Verfügung.
Downloads
Stadland und Jade im Landkreis Wesermarsch zum PDF »