Landkreis Wesermarsch
Der Landrat
Jahresabschluss des Landkreises Wesermarsch
für das Haushaltsjahr 2020
Der Kreistag des Landkreises Wesermarsch hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 den vom Rechnungsprüfungsamt zum Jahresabschluss 2020 erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und folgenden Beschluss gefasst:
- Gemäß § 129 Absatz 1 NKomVG wird der Jahresabschluss 2020 in Aktiva und Passiva mit 201.725.405,80 Euro festgestellt.
- Gemäß dem im Kreisausschuss vom 13.12.2021 bestehenden Einvernehmen sollen vom positiven Jahresergebnis in Höhe von 11.211.136,15 Euro 2 Mio. Euro der Sonderrücklage für Infrastruktur zugeführt werden und darüber hinaus der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 9.211.136,15 Euro gemäß § 110 Absatz 6 Satz 3 NKomVG genutzt werden, um eine Verrechnung mit den vorhandenen kameralen Sollfehlbeträgen (bis 31.12.2006) in Höhe von 18.535.029,86 Euro (Stand 31.12.2020) vorzunehmen.
- Dem Landrat wird Entlastung für 2020 erteilt.
Nach § 129 Absatz 2 i.V.m. § 156 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 in der Zeit vom 16.05. bis 25.05.2023 während der Dienststunden im Kreishaus – Zimmer 408 – in 26919 Brake, Poggenburger Straße 15, öffentlich ausgelegt.
Brake, den 11.05.2023
Stefan Siefken
Landrat