nach dem Niedersächsischem Naturschutzgesetz (NNatSchG)
Betretungsbefugnis gem. § 39 NNatSchG
Die Mitarbeiter des Planungsbüros AGT Landschaftsökologie und Umweltplanung, Kiebitzweg 6, 26209 Hatten-Sandkrug sind befugt landwirtschaftliche Flächen im Landschaftsschutzgebiet „Butjadinger Marsch“ zu betreten, sofern dies zur Durchführung ihres Auftrags erforderlich ist. Grund für die Betretungsbefugnis ist die Durchführung auftragsgemäßer Geländearbeiten im Rahmen der „Erstellung eines Managementplanes für das EU-Vogelschutzgebiet „Butjadingen“. Die Betretungsbefugnis ist bis zum 31.12.2024 erteilt worden.
Die Mitarbeiter des Planungsbüros sind gem. § 4 Abs. 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Butjadinger Marsch“ in der Stadt Nordenham und der Gemeinde Butjadingen zur Durchführung auftragsgemäßer Geländearbeiten von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung freigestellt, soweit dies zur Umsetzung ihres Auftrages erforderlich ist.
Die Freistellung nach Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Betretungsbefugnis ergeht unter der Maßgabe, dass wildlebende Vogelarten, insbesondere die Zielarten des Schutzgebietes so wenig wie möglich gestört und bei der Betretung der Grundstücke landwirtschaftliche Arbeiten, Viehhaltung und Ernteaufwüchse im Sinne des § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden (Rücksichtnahme).
Sollten Eigentümer oder Bewirtschafter der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen Fragen zur Betretungsbefugnis haben, so steht Ihnen Herr Thomas Garden (04401 927-411 oder thomas.garden@wesermarsch.de) als zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung.
Brake, den 27.06.2023
Landkreis Wesermarsch
i.V. Matthias Wenholt
Erster Kreisrat