über die
Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Seefeld
Aufgrund des Fehlens eines Vorstandes übernimmt die Untere Jagdbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde die Durchführung der Wahl eines neuen Vorstandes.
Hierzu werden alle Genoss/innen am
Mittwoch, 28.08.2024 18:00 Uhr
in das
Dorfgemeinschaftshaus Seefeld, Hauptstraße 41, 26937 Seefeld
ein.
Wahlvorschläge können an die untere Jagdbehörde gereicht werden.
Die untere Jagdbehörde hat ebenso eine aktuelle Satzung anordnen müssen, nach der die Neuwahl stattfinden wird. Die Hauptversammlung findet nach den Bestimmungen dieser neuen Satzung statt.
Die Tagesordnung sowie die neue Satzung können hier im Block Downloads sowie auf der Internetseite zum Jagd- und Waffenrecht eingesehen werden. Ferner liegen die Unterlagen in der unteren Jagdbehörde des Landkreises Wesermarsch, Poggenburger Straße 15 in 26919 Brake zur Einsichtnahme aus.
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Brake, den 19.08.2024
i.A. Steinke
Jagdbehörde
Landkreis Wesermarsch