nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
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Feststellung gemäß § 5 UVPG – Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Im Verfahren zur Beantragung einer Plangenehmigung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für eine ökologische und hydraulische Flächenaufwertung am Wapelersiel in Jade, Gemeinde Jade (Gemarkung Jade, Flur 1, Flurstücke 160/18, 160/6, 160/12), Antragsteller: Entwässerungsverband Jade, Franz-Schubert-Straße 31, 26919 Brake, hat der Landkreis Wesermarsch nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Verfahren nicht erforderlich ist.
Das Vorhaben für eine ökologische und hydraulische Flächenaufwertung am Wapelersiel in Jade, Gemeinde Jade, ist nach überschlägiger UVP Vorprüfung nicht als Vorhaben zu beurteilen, für das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Durch die, nach Maßgabe der unteren Deichbehörde, der unteren Wasserbehörde, der unteren Bodenschutzbehörde, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes und der unteren Naturschutzbehörde, vorgesehenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wird es durch das Vorhaben zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG kommen. Somit besteht für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer UVP. Im Rahmen der allgemeinen Einzelfallprüfung konnte keine Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt werden.
Gemäß § 5 UVPG wird das Ergebnis der Vorprüfung hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
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Brake, den 13.02.2025
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Landkreis Wesermarsch
Stephan Siefken
Landrat