über die

Prüfungsmitteilung zur Wirkungskontrolle
der Prüfung Digitalisierung allgemeinbildende Schulen

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Der Kreistag des Landkreises Wesermarsch hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 zur überörtlichen Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes folgenden Beschluss gefasst:

„Die Prüfungsmitteilung der überörtlichen Kommunalprüfung zur Wirkungskontrolle der Prüfung Digitalisierung in allgemeinbildenden Schulen aus dem Jahr 2020/2021 wird zur Kenntnis genommen.“

Die überörtliche Kommunalprüfung (üöKp) erfolgte zur Klärung, inwieweit Schulen bezüglich der sächlichen Ausstattung nach §108 Abs.1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für eine „Bildung in der digitalen Welt“ vorbereitet sind. Im Ergebnis ist der Landkreis Wesermarsch positiv bewertet worden.

Die abschließende Prüfungsmitteilung wird gem. § 5 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) nach Kenntnisnahme durch die Vertretung in der Zeit

vom 07.07.2025 bis 15.07.2025

während der Dienststunden beim Landkreis Wesermarsch, 26919 Brake, Zimmer 021, Außenstelle Poggenburger Str. 7, öffentlich ausgelegt.

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Brake, den 01.07.2025

Stephan Siefken
Landrat