Staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Angehörige bestimmter Gesundheitsfachberufe
Weiterbildungslehrgänge der in § 1 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) genannten Berufen müssen an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt werden.
§ 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND)
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Das betriebliche Engliederungsmanagement (BEM) ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).