Behinderung Beratung

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Moslestraße 1
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441 2229-0
Telefax: 0441 2229-3270
E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de
Web: soziales.niedersachsen.de

Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

FAQs

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Oldenburg -…

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Mehr Informationen zum Thema „Menschen mit Behinderung“ finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Behindertenberatung, Schwerbehinderung, Behinderung, Schwerbehindertenangelegenheiten