Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Frau Behrens
Frau Hoffrichter

Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

FAQs

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Die Ansprechpartnerinnen beim Landkreis Wesermarsch:

  • Buchstaben A     – Gn:    Frau tom Dieck
  • Buchstaben Go   – Mod:  Frau Hoffrichter
  • Buchstaben Moe – Z:      Frau Behrens

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.