Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung

Familie, Kinder & Jugend

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.

Die Jugendhilfeplanung beinhaltet die Erhebung des Bestands von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien. Auf dieser Basis wird eine entsprechende Maßnahmeplanung abgeleitet.


Jugendhilfe im Strafverfahren

Wir von der Jugendhilfe im Strafverfahren sind Sozialpädagog*innen und arbeiten unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Wenn Jugendliche / Heranwachsende beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, bieten wir jederzeit kostenfreie Beratung, Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen/ Heranwachsenden sowie deren Eltern und Angehörigen an.

 Eine Rechtsberatung kann nicht angeboten werden.

Stattdessen verfolgen wir das Ziel, die Entwicklung und Persönlichkeit des jungen Menschen zu erfassen.

Diese Feststellungen geben wir an das Gericht oder Staatsanwaltschaft weiter, sofern das Einverständnis von dem jungen Menschen und der Erziehungsbe-rechtigten vorliegen.

Auf dieser Grundlage soll eine Möglichkeit geschaffen werden, um möglichst eine am Erziehungsgedanken orientierte und im Jugendgerichtsgesetz verankerte Entscheidung zur Beendigung des Verfahrens bei Gericht zu treffen.

Fachdienst Jugend - Jugendhilfe im Strafverfahren
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake

Frau Ehlers
Bereich: Amtsgericht Nordenham
Telefon: 04401 927-628
E-Mail: karen.ehlers@wesermarsch.de
Frau Wendelken
Bereich: Amtsgericht Brake
Telefon: 04401 927-413
E-Mail: sara.wendelken@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung