Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind im Kindergartenalter hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung“ und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren“ konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Informationen zum Thema „Kindertagesstätten“ auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Seit dem 01.08.2018 besteht für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Beitragsfreiheit in einer Tageseinrichtung (§ 21 Kindertagesstättengesetz). Ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet bis zur Einschulung, besteht der Anspruch auf einen unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung.
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung verzichtet der Landkreis Wesermarsch für Kinder auch in Kindertagespflege auf den Kostenbeitrag der Eltern in dem Umfang analog der Regelung des Landes .
26919 Brake (Unterweser)
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de
Frau Vanessa Mueller
Frau Sonja Westie
Frau Susanne Rehbock-Roolfs
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung