Katastrophenschutz

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Der Katastrophenschutz (KatS) umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren zu verhindern und bei einer Katastrophe oder Krisensituation die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden.

Im Katastrophenschutz wirken Bund, Länder und Gemeinden mit den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie deren Ausstattung mit.

Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch seien hier beispielhaft genannt:

  • die Feuerwehren,
  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
  • das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
  • die Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft e.V.


Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de

ANSPRECHPARTNER
Herr Rainer Zon

Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

FAQs

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Katastrophenschutz