Gewässeraufsicht
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Wesermarsch aus, damit die ehrenamtlich geführten Verbände ihre gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen.
Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:
- Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
- Genehmigung von Satzungen und Satzungsänderungen der Verbände
- allgemeine Rechtsaufsicht
Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.
Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Die Gewässerunterhaltung umfasst insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer.
Darunter ist die Beseitigung von Schlamm und Laub sowie anderer Abflusshindernisse, das Entkrauten und Entfernen abgetrennter Pflanzen sowie das Mähen der Ufer zur Erhaltung einer festen Grasnarbe zu verstehen. Ziel dieser Maßnahmen ist vorrangig die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Den Belangen des Naturschutzes ist jedoch unbedingt Rechnung zu tragen, da die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes eine wichtige Funktion erfüllen.