Natura 2000

Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.

Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) und die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.

Niedersachsen hat bis zum 3. Dezember 2010

  • 71 EU-Vogelschutzgebiete und
  • 385 FFH-Gebiete

als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 16,1 Prozent der Landesfläche (inklusive mariner Bereiche).

Auskunft über die Gebiete der Natura 2000 erteilt die zuständige Stelle.


Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

In unserem GIS- Portal können Sie sich die Abrenzung unserer FFH-Gebiete und die Daten ansehen.

Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de

ANSPRECHPARTNER
Herr Thomas Garden
Frau Anna Wiersbinski
Herr Lutz Winkelmann
Frau Kerstin Lorenz

Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Anträge und Formulare

Naturschutz: Verzeichnis über Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch gemäß § 14 (9) Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Download als PDF »
Natura2000: Verzeichnis Download als PDF »

FAQs

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Bitte wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Ansprechpartner_innen.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Umfangreiche Hintergrund- und Detailinformationen zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 gibt es auf folgenden Internetseiten:

Bundesamt für Naturschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Ein Verzeichnis über die Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch gemäß § 14 (9) Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz ist im Bereich Formulare zum Download abrufbar.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Natura 2000