Opferentschädigung
Wenn Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sachschäden und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon: 0441 2229-0
Telefax: 0441 2229-3270
E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de
Web: soziales.niedersachsen.de
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung