Hochwasserschutz
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Planungsgrundlagen
Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Der Sturmflutschutz ist für den Landkreis Wesermarsch von lebenswichtiger Bedeutung. Der I. und II. Oldenburgische Deichband (beide Verbände kreisübergreifend) haben die gesetzliche Aufgabe, die im Schutze der Deiche liegenden Grundstücke mit den Gebäuden / Industrieanlagen usw. vor Sturmfluten zu schützen.
Die Deiche im II. Oldenburgischen Deichband schützen von Jade-Wapelersiel bis nördl. der Hunte (Stadtgrenze Oldenburg) auf einer Länge von 112,2 km gegen Sturmfluten und Hochwasser. Südlich der Hunte bis zu den Landkreisgrenzen schützen im I. Oldenburgischen Deichband 38,6 km Deiche den Landkreis. In der Deichlinie liegen als Küstenschutzbauwerke bei Elsfleth das Huntesperrwerk und bei Lemwerder das Ochtumsperrwerk.
Dieser gesamte „grüne Ring“ ist so stark wie das schwächste Glied in einer Kette. Aus diesem Grunde sind kontinuierlich Beaufsichtigungen und Überprüfungen vorzunehmen sowie Deicherhöhungs-, verstärkungs- und –anpassungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen. Allein die geographische Lage der Weser-marsch macht den Deichschutz von besonderer Bedeutung. Diese Lage ist mit einer „Suppenschüssel“ zu vergleichen, d. h. die Mitte ist tiefer als der Außenrand. Im Deichbereich sind Höhenlagen um NN + 1 bis 2 m, dann abfallend unter NN – 1 m und tiefer, wobei das Gelände zur Geest ansteigt von NN + 2 bis 9 m.
26919 Brake (Unterweser)
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung