Wasserwirtschaft

Aufsicht der Wasser- und Bodenverbände

Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Wesermarsch aus, damit die ehrenamtlich geführten Verbände ihre gesetzlichen Aufgaben rechtlich einwandfrei erfüllen.

Die Rechtsaufsicht erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören u.a.:

  • Durchführung von Errichtungsverfahren von Wasser- und Bodenverbänden
  • Genehmigung von Satzungen und Satzungsänderungen der Verbände
  • allgemeine Rechtsaufsicht

Im Rahmen der Rechtsaufsicht kann sich die Aufsichtsbehörde über alle Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände unterrichten. Sie kann hierzu mündliche und schriftliche Berichte sowie Akten anfordern. Daneben kann sie auch Prüfungen vor Ort durchführen sowie an den Vorstands- und Ausschusssitzungen der Wasser- und Bodenverbände teilnehmen. Weiterhin kann die Aufsichtsbehörde im Einzelfall aufsichtsrechtliche Weisungen erteilen.

Der Schwerpunkt der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit liegt aber in der Beratung der Wasser- und Bodenverbände.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

In besonderen Fällen, die in der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser) geregelt sind, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts (ZustVO-Wasser)

Fachdienst Umwelt
Wasserwirtschaft
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake

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