Wohnberechtigungsschein: Ausstellung

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de

Frau Bianka Runge

Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

FAQs

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Berechtigungsschein, § 5 Schein, BSchein, WBS, B-Schein

Anträge / Formulare

Wohnberechtigung: Anlage 1 zum Antrag - Einkommenserklärung Download als PDF »
Wohnberechtigung: Sozialhilfe - Vermieterbestätigung über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz Download als PDF »
Wohnberechtigung: Anlage 2 zum Antrag - haushaltsangeh.Person Download als PDF »
Wohnberechtigung: Antrag auf Erteilung eines WB-Scheines Download als PDF »
Wohnraumförderung: Vermieterbestätigung zur Bescheinigung über die Wohnberechtigung - (Niedersachsen; Stand 8/2011) Download als PDF »
Wohnberechtigung: Anlage 3 zum Antrag - Erläuterungen Download als PDF »
Wohnraumförderung: Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person nach § 5 des Nieders. Wohnraumförderungsgesetz Download als PDF »
Wohnraumförderung: Erläuterungen zum Antrag - Einkommenserklärung Download als PDF Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch Download als PDF »