Energieberatung

Informationen und Hinweise zum Energiesparen erteilt die zuständige Stelle. Diese berät über vielfältige Einsparungsmöglichkeiten für die Bereiche Strom, Wasser und Heizung.

Die Energieberatung bietet die Wahl zwischen einer stationären Beratung in einer Beratungsstelle in der Nähe, einer telefonischen Kurzberatung oder einer kostenlosen Onlineberatung per E-Mail.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Mollig warm und Geld gespart!

Immer weiter steigende Energiekosten in Deutschland machen alternative Energien interessanter. Zu diesen alternativen Energien zählt auch die Erdwärme. Die Nutzung dieser regenerativen Energie ist in der Wesermarsch sehr gefragt.

Die Nutzung der Erdwärme ist mittels einer Erdwärmeanlage möglich. Diese unterteilt sich in Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden. Bei Erdwärmekollektoren werden Kunststoffrohre in einer Tiefe von ca. 1,50 m in mehreren Kreisen im Erdreich verlegt. Im Gegensatz hierzu werden Erdwärmesonden (Schläuche) in vertikalen Bohrungen bis zu einer Tiefe von 100 m eingebaut. In den Rohren der Kollektoren bzw. Sonden zirkuliert ein Wasser-Glykol-Gemisch, mit der die Erdwärme zu der oberirdischen Erdwärmepumpe geleitet wird.

Durch die Herstellung und Nutzung der Erdwärmeanlage kann aber das Grundwasser verunreinigt werden, etwa durch die Bohrtätigkeit, die Verwendung von Spülzusätzen und den Wärmeentzug, aber auch das Auslaufen von Glykol. Die Bohrungen jeglicher Art sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Bohrarbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.

Bohrungen bis 100 m und weniger als 30 Kw Heizleistung werden im einfachen Verfahren genehmigt.

Für größere Anlagen ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren notwendig.

FAQs

Die Zuständigkeit liegt bei der Verbraucherzentrale Energieberatung.


Verbraucherzentrale Energieberatung

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Für Informationen aus dem Bereich Erdwärmenutzung im Landkreis Wesermarsch

ist der

Fachdienst 68 – Umwelt
– Untere Wasserbehörde-

Poggenburger Straße 15

6919 Brake

zuständig.

Bitte wenden Sie sich an die u. a. Ansprechpartner_in.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

ggf. Antrag Erdwärmenutzung

  • Beratung in der Beratungsstelle: 5,00 Euro
  • Telefonische Beratung: Kosten für das Telefongespräch
  • Beratung per E-Mail: kostenfrei

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) werden gemäß den §§ 1, 5, 9, 13 und 15 des Nieders. Verwaltungskostengesetzes in Verbindung mit § 1 Tarif Nr. 96.1.1 oder 96.2.3 der Allgemeinen Gebührenordnung festgesetzt.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Internetseite der zuständigen Stelle bietet neben Informationen zu den örtlich zuständigen Ansprechpartnern auch Einzelheiten zur telefonischen Terminvergabe.


Energieberatung der Verbraucherzentrale

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Antragstellung und Genehmigung von der unteren Wasserbehörde müssen vor Baubeginn abgeschlossen sein.

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Bundesberggesetz (BbergG)
  • Lagerstättengesetz (LagerstG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS-Nds.)

Die Energieberatung der zuständigen Stelle wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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