Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Informationen zum Thema „Sammlungen“ beim Deutschen Spendenrat e. V.
Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Ein BEM ist durchzuführen, wenn ein Beschäftigter sechs Wochen oder länger am Stück oder innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig gewesen ist.
Die Dienststelle, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung haben auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGB IX eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschlossen.
Das Konzept des BEM zielt letztendlich darauf ab, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, wiederherzustellen und zu erhalten. Mit dem BEM wird eine systematische Vorgehensweise zur Gesundheiterhaltung der Beschäftigten entwickelt, die für alle Beteiligten transparent ist.
14195 Berlin, Stadt
Telefon: 030 839 001-0
Telefax: 030 831 47-50
E-Mail: sozialinfo@dzi.de
Web: dzi.de