
Inklusion
Das regionale Inklusionskonzept

Seit 2022 arbeitet eine Gruppe von Schulleitungen verschiedener Schulformen und Mitarbeiter*innen des Landkreises in Kooperation mit dem regionalen RZI und der Bildungsregion daran, ein regionales Inklusionskonzept für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wesermarsch zu entwickeln. Dabei werden unterschiedliche Themen, wie z.B. die Gestaltung der Übergänge von Kindern mit inklusivem Förderbedarf zwischen bildungsbiographischen Phasen und verschiedenen Schulformen, die Erstellung von Gutachten und Förderplänen oder die Diagnostik von Arbeitsgruppen auf ihren gegenwärtigen Stand hin geprüft und überarbeitet, so dass für alle Beteiligten ein hilfreicher Handlungsleitfaden und Orientierungsrahmen zur Verfügung steht, der auch den Bürgerinnen und Bürgern, Eltern und Fachkräften Beratungsangebote, Prozesse und Abläufe transparent macht.
Regionales Inklusionskonzept
Welche Einrichtung passt zu meinem Kind?
(Abschlüsse, Übergänge)
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Welche Schulen passen zu meinem Kind?
Die Wahl der passenden Schule ist eine wichtige Entscheidung im Leben eines Kindes – auch für die Eltern. Jedes Kind ist einzigartig: Es bringt eigene Stärken, Interessen und Bedürfnisse mit. Ziel ist es, eine Schule zu finden, die diese Eigenschaften bestmöglich aufgreift, fördert und das Kind in seiner Entwicklung unterstützt.
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Das Kind im Mittelpunkt
Im Vordergrund steht immer das Kind selbst. Eltern sollten sich fragen:
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Wie lernt mein Kind am besten – eher selbstständig oder mit Unterstützung?
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Welche Fächer interessieren es besonders?
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Kommt es in größeren Gruppen gut zurecht oder fühlt es sich in kleineren Klassen wohler?
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Hat es besonderen Förderbedarf, zum Beispiel im sozialen, emotionalen oder schulischen Bereich?
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Auch wichtige persönliche Merkmale wie Motivation, Belastbarkeit und Selbstorganisation spielen eine Rolle bei der Schulwahl.
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Vielfalt der Schulformen in Niedersachsen
Nach der Grundschule stehen in Niedersachsen verschiedene Schulformen zur Auswahl:
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Gymnasium – für leistungsstarke Kinder mit hoher Eigenmotivation
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Realschule – für praktisch und theoretisch interessierte Kinder
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Hauptschule – für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im praktischen Bereich
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Oberschule – eine Schulform, die Haupt- und Realschule vereint und teils auch zum Abitur führen kann
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Integrierte Gesamtschule (IGS) – alle Kinder lernen gemeinsam; Abschlüsse sind individuell erreichbar
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Förderschule – für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (SPU)
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Praktische Überlegungen
Auch organisatorische Faktoren beeinflussen die Entscheidung:
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Entfernung zur Schule und Möglichkeit der Schülerbeförderung
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Ausstattung und Angebote der Schule (z. B. Ganztag, Mensa, Förderunterricht)
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Schulklima, Klassengrößen und Umgang mit Vielfalt
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Zusammenarbeit mit Eltern und Beratungsangebot der Schule
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Beratung und Unterstützung
Die Grundschule spricht am Ende der 4. Klasse eine Empfehlung aus – diese basiert auf einer mehrjährigen Beobachtung des Kindes und ist eine wichtige Orientierungshilfe. Ergänzend können Schulberatungsstellen oder das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) helfen, insbesondere wenn Unsicherheiten bestehen.
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FAZIT
Die passende Schule ist die, in der sich das Kind wohlfühlt, gefördert wird und Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten entwickeln kann. Eltern sollten sich Zeit nehmen, mit ihrem Kind über die Möglichkeiten sprechen und auch die Angebote der Schulen (z. B. Infoabende oder Schnuppertage) nutzen, um gemeinsam eine gute Wahl zu treffen.
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Was bedeutet ein Gutachten?
Ein sonderpädagogisches Gutachten in Niedersachsen ist ein amtliches Dokument, das die besonderen Bildungsbedürfnisse eines Kindes oder Jugendlichen feststellt. Es wird erstellt, um zu beurteilen, ob und in welchem Umfang eine sonderpädagogische Unterstützung notwendig ist. Das Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung über die Art und den Umfang der Fördermaßnahmen sowie über den Besuch einer Förderschule oder anderer spezieller Bildungsangebote. Es soll sicherstellen, dass das Kind die passende Unterstützung erhält, um bestmöglich am Schulunterricht teilnehmen zu können.
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Welches Ziel und welche Folgen hat ein Gutachten?
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Auf Grundlage des Fördergutachtens können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden:
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Zuweisung von sonderpädagogischer Unterstützung an der allgemeinen Schule (inklusive Beschulung) oder Empfehlung für den Besuch einer Förderschule.
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Anpassung von Unterricht, Lernzielen und Förderplänen, um den individuellen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden.
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Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen, z. B. Förderstunden, Schulbegleitung oder technische Hilfsmittel.
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Regelmäßige Überprüfung des Förderbedarfs, meist spätestens am Ende der Grundschulzeit oder bei wesentlichen Veränderungen.
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Die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (SPU) hat somit weitreichende Konsequenzen für den schulischen Werdegang des Kindes. Ziel ist es stets, eine bestmögliche Teilhabe am Unterricht und eine positive Entwicklung der Lern- und Lebenssituation zu ermöglichen.
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Wer erstellt das Gutachten und an wen wird es weitergeleitet?
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Einleitung des Verfahrens
Wenn Hinweise vorliegen (z. B. schwache schulische Entwicklung, Berichte, Elternhinweise), leitet die Schulleitung das Gutachtenverfahren ein.
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Erstellung des Gutachtens
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Ein Team aus einer Regelschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft
begutachtet das Kind gemeinsam – auf Grundlage von Gesprächen,
Hospitationen, Tests und Sichtung externer Unterlagen.
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Elternbeteiligung
Die Eltern werden sofort informiert, erhalten das Gutachten und haben das Recht auf ein Erläuterungsgespräch. Sie können innerhalb von zwei Wochen die Einberufung einer Förderkommission verlangen.
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Förderkommission
Zusammengesetzt aus Schulleitung/Vorsitz, den Gutachtern und den Eltern (optional können Vertrauenspersonen hinzugezogen werden) berät sie über die Förderempfehlungen. Sie kann zusätzliche Informationen einholen und erstellt eine Empfehlung – auch abweichende Meinungen werden protokolliert.
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Entscheidung durch Schulbehörde
Die finale Entscheidung über Feststellung, Änderung oder Wegfall des Förderbedarfs trifft das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) / Regionale Beratungs‑ und Unterstützungszentrum (RZI), gestützt auf Gutachten und Kommissionsempfehlung.
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Was gehört zu einem Gutachten?
Ein Fördergutachten ist ein zentrales Instrument zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (SPU) in Niedersachsen. Es wird im Rahmen eines offiziellen Verfahrens erstellt, wenn bei einem Kind erhebliche und andauernde Schwierigkeiten im schulischen Lernen, im Verhalten oder in der Entwicklung bestehen. Ziel ist es, den Unterstützungsbedarf genau zu beschreiben und die passende schulische Förderung zu empfehlen.
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Inhalte eines Fördergutachtens
Das Fördergutachten enthält folgende Bestandteile:
1. Allgemeine Angaben
Angaben zum Kind (Name, Geburtsdatum), zur Schule und zur Klasse sowie zum Anlass der Gutachtenerstellung.
2. Anlass und Zielsetzung
Es wird dargestellt, warum das Gutachten erstellt wird – zum Beispiel aufgrund anhaltender Lernschwierigkeiten, auffälligem Verhalten oder einer bereits vorliegenden ärztlichen Diagnose.
3. Bisheriger Bildungsweg
Der schulische Werdegang des Kindes wird zusammengefasst: Frühförderung, Einschulung, bisherige Maßnahmen zur Unterstützung und Entwicklung.
4. Lern- und Entwicklungsstand
Hier werden die aktuellen Kompetenzen des Kindes beschrieben – in Bereichen wie Sprache, Mathematik, Arbeitsverhalten, Konzentration, Sozialverhalten, emotionale Stabilität, Motorik und Wahrnehmung. Diese Einschätzung beruht auf Unterrichtsbeobachtungen, pädagogischen Tests und Gesprächen mit Beteiligten.
5. Diagnostische Ergebnisse
Falls vorhanden, werden Ergebnisse aus pädagogisch-psychologischen oder medizinischen Gutachten sowie Testverfahren einbezogen.
6. Elternbeteiligung und Kooperation
Es wird dokumentiert, ob Gespräche mit den Eltern stattgefunden haben und ob andere Stellen (z. Jugendhilfe, Therapeuten) einbezogen wurden.
7. Förderempfehlung
Die Autoren sprechen eine fachlich begründete Empfehlung aus:
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ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt,
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welcher Förderschwerpunkt zutrifft (z. Lernen, emotionaler und sozialer Entwicklung),
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welche Schulform und Unterrichtsform geeignet erscheint (inklusive Beschulung oder Förderschule).
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8. Pädagogische Empfehlungen
Abschließend enthält das Gutachten konkrete Hinweise zur weiteren Förderung im Unterricht sowie zur Unterstützung des Kindes im Schulalltag.
9. Anlagen
Angehängt werden relevante Dokumente wie Testauswertungen, Elternprotokolle oder Berichte von Fachstellen.
FAZIT
Ein Fördergutachten bietet eine umfassende, fachlich fundierte Grundlage für die Entscheidung des Regionalen Landesamtes (RLSB) ob und in welchem Umfang ein Kind sonderpädagogisch unterstützt wird. Es ist gleichzeitig ein wichtiges Hilfsmittel für Lehrkräfte, um den Unterricht individuell und förderorientiert zu gestalten.
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Entstehen durch das Gutachten Vor- oder Nachteile?
Ein Fördergutachten kann für Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument, um den individuellen Unterstützungsbedarf eines Kindes festzustellen und entsprechende schulische Maßnahmen zu planen. Je nach Umsetzung und persönlicher Situation des Kindes können jedoch auch Herausforderungen entstehen.
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Vorteile eines Fördergutachtens
Ein wesentliches Ziel des Fördergutachtens ist es, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bestmöglich zu unterstützen. Durch die genaue Diagnostik erhalten Lehrkräfte und Eltern ein umfassendes Bild vom Entwicklungsstand des Kindes. Daraus ergeben sich gezielte Fördermaßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt sind.
Zusätzlich können durch das Gutachten personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, etwa Förderschullehrkräfte, Schulbegleitung oder spezielle Lernmittel. Damit wird die Chance erhöht, dass das Kind am Unterricht erfolgreich teilnimmt und seine Potenziale entfalten kann.
Auch aus rechtlicher Sicht bietet ein festgestellter Förderbedarf Vorteile: Das Kind hat Anspruch auf besondere Unterstützung und kann bei Bedarf länger oder anders beschult werden. Für viele Familien schafft das Gutachten Klarheit und Planbarkeit.
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Nachteile und Herausforderungen
Trotz der genannten Chancen kann ein Fördergutachten auch Herausforderungen mit sich bringen. Manche Eltern befürchten, dass ihr Kind durch die Feststellung eines Förderbedarfs stigmatisiert wird oder in seiner Entwicklung eingeschränkt ist. Besonders bei Förderbedarfen wie „emotionale und soziale Entwicklung“ besteht die Sorge vor Stigmatisierung des Kindes.
Zudem kann das Gutachten zur Empfehlung für den Besuch einer Förderschule führen, was einige Eltern als Ausgrenzung oder Rückschritt empfinden. Auch die Tatsache, dass in bestimmten Förderschwerpunkten mit reduzierten Lernzielen gearbeitet wird, kann später den Erwerb eines vollwertigen Schulabschlusses erschweren.
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FAZIT
Ein Fördergutachten ist ein sinnvolles und notwendiges Instrument zur Unterstützung von Kindern mit besonderem Bedarf. Es kann dabei helfen, die Bildungschancen zu verbessern und individuelle Wege zu ermöglichen. Dennoch ist es wichtig, sensibel mit der Diagnose umzugehen und stets das Ziel im Blick zu behalten: die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes – ohne Benachteiligung oder Ausgrenzung.
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Was bedeutet Förderbedarf?
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Förderbedarf beschreibt den Bedarf an besonderer Unterstützung, den ein Kind oder Jugendlicher benötigt, um seine schulischen, sprachlichen, sozialen oder körperlichen Fähigkeiten angemessen entwickeln und am Unterricht teilnehmen zu können.
Im niedersächsischen Bildungssystem bedeutet das in der Regel, dass ein Schüler oder eine Schülerin sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (SPU) hat. Dieser kann sich auf folgende Förderschwerpunkte beziehen:
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Lernen
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Sprache
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Emotionale und soziale Entwicklung
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Sehen
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Hören
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Körperliche und motorische Entwicklung
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Geistige Entwicklung
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Ein festgestellter Förderbedarf kann dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Schule oder an einer Förderschule unterrichtet werden – je nach individuellem Bedarf und Entscheidung im Verfahren.
Die Feststellung erfolgt durch ein förmliches Verfahren gemäß § 4 Absatz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) leitet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Regionalen Beratungs‑ und Unterstützungszentrum (RZI) das Verfahren. Sonderpädagogische Lehrkräfte führen eine Diagnostik durch und erstellen ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Entscheidung über Art und Umfang der Förderung getroffen wird.
Das Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern – unabhängig von Beeinträchtigungen oder Unterstützungsbedarfen – die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen und ihre individuelle Entwicklung bestmöglich zu fördern.
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Wie verläuft die Diagnostik von Förderbedarfen?
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im schulischen Lernen, im Verhalten oder in der sprachlichen Entwicklung besondere Schwierigkeiten zeigt, kann eine Diagnostik zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (SPU) sinnvoll sein. Ziel dieses Verfahrens ist es, genau zu klären, ob und in welchem Umfang ein Kind besondere Unterstützung benötigt – und wie diese am besten umgesetzt werden kann.
1. Beobachtung und Förderung in der Schule
Zunächst werden Auffälligkeiten im Lern- oder Sozialverhalten von Lehrkräften oder Eltern festgestellt. Die Schule versucht dann zunächst, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit gezielten Fördermaßnahmen zu unterstützen. Diese werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
2. Antrag auf Diagnostik
Wenn die schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, kann durch die Schule oder auf Wunsch der Eltern ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (SPU) gestellt werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit sonderpädagogischen Fachkräften oder dem zuständigen Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI).
3. Durchführung der Diagnostik
Eine Förderschullehrkraft führt eine umfassende pädagogische Diagnostik durch.
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Dazu gehören:
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Beobachtungen im Unterricht,
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Gespräche mit Eltern, Lehrkräften und ggf. weiteren Fachkräften,
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standardisierte Tests zur Lern- und Entwicklungsstanderhebung..
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Ggf. werden auch weitere Fachdienste einbezogen, wie z. B. der Mobile Dienst, der schulärztliche Dienst oder schulpsychologische Beratung.
4. Entscheidung und Förderplanung
Auf Grundlage der Ergebnisse entscheidet das Regionale Landesamt (RLSB) über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPU). Ergibt sich daraus ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, wird anschließend festgelegt, in welchem Bereich (z. B. Lernen, Sprache, emotional und soziale Entwicklung) Unterstützung erforderlich ist.
Daraufhin wird ein individueller Förderplan erstellt, der gemeinsam mit Schule, Eltern und ggf. Förderschullehrkräften umgesetzt wird.
5. Regelmäßige Überprüfung
Der festgestellte Förderbedarf wird regelmäßig überprüft und angepasst. Ziel ist es, jedem Kind die bestmögliche Teilhabe und Förderung im schulischen Alltag zu ermöglichen.
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Dieser Text wird zur Zeit bearbeitet.
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Wie funktioniert die Schülerbeförderung im Landkreis?
Wie kommt mein Kind z.B. zur Schule Am Siel oder zur Paddstockschule?
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Schülerbeförderung im Landkreis Wesermarsch
Die Schülerbeförderung im Landkreis Wesermarsch richtet sich nach den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes (§ 114 NSchG) sowie der ergänzenden Satzung über die Schülerbeförderung im LK Wesermarsch. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen.
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Anspruch auf Schülerbeförderung
Ein Anspruch auf Beförderung besteht für Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 10, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und nächstgelegener Schule eine festgelegte Mindestentfernung überschreitet (je nach Schulform in der Regel zwischen 2 und 4 Kilometern). Auch Schülerinnen und Schülern in bestimmten berufsbildenden Bildungsgängen, wie den Berufseinstiegsklassen sowie an Förderschulen für geistige Entwicklung (bis Klasse 11) können anspruchsberechtigt sein.
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Formen der Beförderung
Die Beförderung erfolgt in der Regel mit öffentlichen Linienbussen (VBN) oder speziellen Schulbussen. Wo kein öffentlicher Nahverkehr verfügbar ist, kann eine Beförderung durch private Anbieter oder eine Kostenerstattung erfolgen. Die Entscheidung über die Beförderungsart trifft der Landkreis als Schülerbeförderungsträger.
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Antragstellung und Abrechnung
Die Schülerbeförderung muss rechtzeitig beantragt werden. Nach Bewilligung erfolgt entweder die direkte Bereitstellung eines Schülerfahrausweises oder die Erstattung der Kosten auf Grundlage eingereichter Belege, der entstandenen Kosten n Höhe der günstigsten Fahrkarte (Antrag muss bis 31.10 des vergangenen Schuljahres eingegangen sein). Zuständig ist der Fachdienst Schule, Kultur und Sport des Landkreises Wesermarsch. Eltern sind verpflichtet, Veränderungen der Wohn- oder Schuladresse unverzüglich mitzuteilen.
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Wie wird eine individuelle Schülerbeförderung sichergestellt?
Im Landkreis Wesermarsch wird die individuelle Schülerbeförderung rechtlich und organisatorisch im Rahmen der Schülerbeförderungspflicht geregelt – so wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher und pünktlich zur Schule gelangen.
Aspekt |
Regelung |
Anspruch |
2 km bei Grundschule, 3,5 km für Sek I; bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, kann von der Entfernung abgewichen werden |
Art der Beförderung |
Bus (ÖPNV), Schülerbus, Taxi oder Kostenerstattung |
Antrag & Verwaltung |
beim Fachdienst Schulen (Schülerbeförderung), Poggenburger Str. 7/15, Brake |
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Was passiert, wenn mein Kind eine individuelle Beförderung benötigt?
In besonderen Fällen kann für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Wesermarsch eine individuelle Beförderung zur Schule beantragt werden. Dies ist dann möglich, wenn der reguläre Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Schulbus aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
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Voraussetzungen
Eine individuelle Beförderung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:
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das Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat und deshalb nicht am regulären Schultransport teilnehmen kann,
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die nächstgelegene Schule aus wichtigen Gründen nicht besucht werden kann (z. B. Zuweisung an eine Förderschule oder Sprachfördereinrichtung),
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der Schulweg nicht sicher oder zumutbar ist, etwa bei sehr langen Wartezeiten (Die Wartezeiten legt die Satzung fest) oder unzumutbaren Laufwegen für jüngere Kinder.
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Antragsverfahren
Der Antrag auf Einzelbeförderung ist beim Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Schulen, Kultur und Sport / Schülerbeförderung (FD 40), zu stellen. Dem Antrag sollten möglichst ärztliche Bescheinigungen, ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Vermerk, dass zwingend eine Einzelbeförderung notwendig sei oder andere relevante Nachweise beigefügt werden.
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.Die Bearbeitung erfolgt durch den Landkreis, der prüft:
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ob der Anspruch auf Schülerbeförderung besteht,
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ob eine Einzelbeförderung erforderlich ist,
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welche Form der Beförderung angemessen und wirtschaftlich ist.
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Durchführung der Beförderung
Bei Bewilligung der Einzelbeförderung organisiert der Landkreis entweder:
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einen speziellen Fahrdienst (z. B. Taxi oder Kleinbus)
- oder erstattet die Fahrtkosten gemäß der Satzung, wenn Eltern oder Dritte den Transport selbst übernehmen.
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Wie sieht die Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben aus – gibt es eine Zusammenarbeit mit dem RZI?
Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum für inklusive Schule (RZI) arbeitet in erster Linie mit Schulen, Eltern, Lehrkräften und weiteren pädagogischen Fachkräften zusammen. Ziel ist es, die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (SPU) in der allgemeinen Schule zu unterstützen.
Die konkrete Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben – etwa Praktikumsorganisation, Ausbildungsplatzvermittlung oder betriebliche Eingliederung – fällt nicht in den direkten Aufgabenbereich des RZI, sondern in die Zuständigkeit anderer Akteure, wie der Jugendberufshilfe oder der beruflichen Reha.
♦ Poggenburger Straße 7 ♦ 26919 Brake ♦ Telefon: 04401 927-755 ♦
Mail: bildungsbuero@wesermarsch.de ♦ Internet: bildungsregion-wesermarsch.de
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