Informationsangebot
für Schutzsuchende infolge des Krieges in der Ukraine
Die Wesermarsch steht zusammen und setzt ein Zeichen der Solidarität und ein Zeichen für Frieden, Menschlichkeit und Zusammenhalt.
Zur Unterstützung wurde ein Spendenkonto mit folgender Kontonummer eingerichtet:
Konto „Wesermarsch hilft“ bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
IBAN: DE86 2805 0100 0094 1847 28
BIC: SLZODE22XXX
Das Geld soll geflüchteten Menschen in der Wesermarsch zugutekommen und für Angebote oder Aktivitäten eingesetzt werden, die anderweitig nicht finanziert werden können!
Für Fragen rund um den Spendenaktion steht Ihnen das Büro des Landrats unter Tel. 04401 927-326 oder per Mail
an marco.witthohn@wesermarsch.de zur Verfügung.

Fachdienst 91
Poggenburger Strr. 15, 26919 Brake
Mo. - Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 08:30 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Über die nachfolgenden Links finden Sie ...
>> Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung
(Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet ab sofort eine digitale Anlaufstelle an, über die ukrainische Geflüchtete eine erste Unterstützung erhalten, damit ein guter Start in Deutschland gelingt.)
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>> wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
(Alle Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.)
Fachdienst 32
Poggenburger Strr. 15, 26919 Brake
Mo. - Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 08:30 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
>> Information for affected people in Ukraine
(Informationen für Betroffene in der Ukraine)
>> Rundschreiben Nr. 784/2022 vom 27.05.2022
Ukraine: Registrierung von Flüchtlingen und Neuregelungen im AufenthG
BMI:
Anlage 1: Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz zum 01.06.2022
Anlage 2: Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 01.06.
Anlage 3: Merkblatt – Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz
Anlage 4: Merkblatt (englische Sprache)
Anlage 5: Merkblatt (ukrainische Sprache)
Übersetzungen des Merkblattes zu Rechten und Pflichten beim vorübergehenden Schutz (§ 24 Abs. 7 AufenthG)
Ein wichtiger Hinweis von unserer Gleichstellungsbeauftragten:
Auf dem Weg über die rettenden Grenzen wartet eine neue Gefahr auf die Flüchtenden:
Schlepper oder Menschenhändler versuchen die Not der Fliehenden auszunutzen. Frauen und Kinder sind oft auf sich allein gestellt und es droht ihnen unter anderem sexuelle Ausbeutung.
Die Vermittlung von Frauen und Kindern auch in private Unterkünfte ist eine großartige Unterstützung, die in unseren Kommunen gerade geleistet wird.
Wer derzeit aus privater Initiative heraus Menschen aus der Ukraine dabei hilft eine Unterbringung zu finden, wird gebeten, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen bei der Vermittlung. Es wäre sehr wichtig, dass Namen und Adressen dieser Unterkünfte bekannt sind und dokumentiert werden und dass alle Ankommenden zuerst registriert werden. Werden den Frauen „günstige Verdienstmöglichkeiten mit Unterkunft“ angeboten, sollten die Helfenden kritisch nachfragen und den Kontakt mit den vermittelten Frauen und Kindern halten.