gemäß § 21a der neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Ovelgönne und drei Windenergieanlagen im Windpark Brake (Repowering).
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Der Landkreis Wesermarsch hat am 10.12.2024 der Firma wpd Windpark Nr. 671 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen heute durch Umfirmierung die wpd Windpark Ovelgönne GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des nachfolgenden Vorhabens erteilt:
Errichtung und Betrieb von zwei WEA des Typs Siemens Gamesa SG 6.0-155, mit 6,6 MW, 125,5 m Nabenhöhe und 203 m Gesamthöhe im Windpark Ovelgönne, sowie drei WEA des Typs Siemens Gamesa SG 6.0-155 mit 6,6 MW, 105,5 m Nabenhöhe und 183 m Gesamthöhe im Windpark Brake (Repowering) inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen.
Standorte der Anlagen sind die folgenden Flurstücke:
Gemarkung | Flur | Flurstück | |
WEA 02 | Oldenbrok | 10 | 93 |
WEA 03 | Oldenbrok | 10 | 221 |
WEA 04 | Hammelwarden | 7 | 530 |
WEA 05 | Hammelwarden | 7 | 387 & 388 |
WEA 06 | Hammelwarden | 7 | 236 |
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Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:
Ihnen wird hiermit gemäß § 4 i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 17.05. 2023 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs zu § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der dritten Änderungsverordnung vom 12.10.2024 (BGBl. 2024 I S. 355), die Genehmigung eines Windparks wie folgt erteilt:
Errichtung und Betrieb von zwei WEA des Typs Siemens Gamesa SG 6.0-155, mit 6,6 MW, 125,5 m Nabenhöhe und 203 m Gesamthöhe im Windpark Ovelgönne, sowie drei WEA des Typs Siemens Gamesa SG 6.0-155 mit 6,6 MW, 105,5 m Nabenhöhe und 183 m Gesamthöhe im Windpark Brake (Repowering) inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen.
Die nachstehenden und in den Anlagen enthaltenen Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Be-scheides. Soweit die Nebenbestimmungen nicht besonders als Befristung, Bedingung (B) oder Vorbe-halt gekennzeichnet sind, handelt es sich um Auflagen (A) im Sinne des § 36 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hinweise (H) beruhen auf geltendem Recht und sind bei der Ausfüh-rung des Vorhabens zu beachten.
Auf Auflagen, Bedingungen und Hinweise des Genehmigungsescheides wird hingewiesen.
Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides wird hiermit auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allgemeinen Hinweisen und der Begründung liegt in der Zeit vom 31.03.2025 bis zum 14.04.2025 beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 307 während folgender Dienststunden
montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
aus.
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Der Genehmigungsbescheid inkl. Begründung zu dieser Bekanntmachung stehen unter den aufgeführten Downloads zur Verfügung und können bei Bedarf eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wesermarsch – Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
oder per E-Mail unter uib@wesermarsch.de angefordert werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, erhoben werden.
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden
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Brake, den 28.03.2025
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Landkreis Wesermarsch
Stephan Siefken
Landrat