Schornsteinfegerwesen

Sicherheit & Ordnung

Schornstein, Schornsteinfeger
Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Herr Steinke
Telefon: 04401 927-234
E-Mail: hans-rasmus.steinke@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Aufgabe des Landkreises Wesermarsch im Bereich des Schornsteinfegerwesens ist die Bestellung und Aufsicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.

Ab dem 01. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Schornsteinfegergesetz abgelöst. Jetzt besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Dies sind u. a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.

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