Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Aufgabe des Landkreises Wesermarsch im Bereich des Schornsteinfegerwesens ist die Bestellung und Aufsicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Ab dem 01. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Schornsteinfegergesetz abgelöst. Jetzt besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Dies sind u. a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.