Regionalentwicklung

''Wesermarsch in Bewegung''

Das Regionalmanagement „Wesermarsch in Bewegung“ ist Ihr erster Ansprechpartner für Fragen zu Prozessen und Projekten der Regionalentwicklung. Die Mitarbeiterinnen sind zuständig für folgende Aufgabenbereiche:

  • Silvia Peters: Projektberatung und Antragsbegleitung,
    Finanzcontrolling, Projektmonitoring.
  • Meike Lücke: Strategie, Veranstaltungsmanagement,
    Öffentlichkeitsarbeit, Kooperationen und Netzwerk.

Sie möchten Ihr Lebensumfeld mitgestalten? Sich für die Region einbringen? Dazu beitragen, dass sich die Lebensqualität in der Wesermarsch verbessert? – Dann sind Sie richtig bei „Wesermarsch in Bewegung“!

Auf diesen Internetseiten finden Sie alle Informationen dazu, wie mit der Leader-Förderung Prozesse und Projekte für eine nachhaltige Regionalentwicklung umgesetzt werden und welche Akteure in der Wesermarsch dazu beitragen. Vielleicht haben Sie auch schon eine Projektidee?

AKTUELL


LEADER 2023-2027

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) wurde aktuell fortgeschrieben. Alle Bürger*innen der Wesermarsch waren eingeladen, bei der REK-Erstellung mitzuwirken. Termine für Beteiligungsmöglichkeiten wurden auf dieser Internetseite und über die Presse bekannt gegeben. Das REK dient als Bewerbung für die kommende Förderperiode, die voraussichtlich im I. Quartal 2023 beginnen soll.

Projektaufruf

Für die Förderperiode 2023-2027 stehen 2,6 Millionen Euro an LEADER-Mitteln für Prozesse und Projekte der Regionalentwicklung zur Verfügung. Die Förderperiode kann jedoch erst starten, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind (u.a. LEADER-Richtlinie des Landes in Kraft getreten).
Da eventuell noch Rückflüsse an Fördergeldern der Förderperiode 2024-2022 zu erwarten sind, können Sie Ihre Projektideen jederzeit beim Regionalmanagement einreichen.

Projektwerkstatt

Die nächste Projektwerkstatt findet nach den Sommerferien statt, sofern neue Projektanträge beim Regionalmanagement vorliegen.

LAG-Sitzung

Die 80. LAG-Sitzung fand am 25. April 2023 statt. Die 81. LAG-Sitzung ist für Sommer 2023 geplant.


Haben Sie Interesse, die Wesermarsch voranzubringen?

 Dann sind Sie hier richtig!

Regionalmanagement
''Wesermarsch in Bewegung''
Poggenburger Straße 7
26919 Brake

Silvia Peters
Telefon: 04401 927-603
E-Mail: silvia.peters@wesermarsch.de
Meike Lücke
Telefon: 04401 927-601
E-Mail: meike.luecke@wesermarsch.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Glossar (FAQ)

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) ist eine zum 1. Januar 2014 eingerichtete Regionalbehörde der Niedersächsischen Landesregierung, die sich mit Fragen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung auf Regionsebene befasst. Dazu gehört eine regional zugeschnittene Förderpolitik, die zu den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen niedersächsischen Teilräume passt. Für die Wesermarsch zuständig ist das ArL Weser-Ems, das in Oldenburg ansässig ist.

Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume mit Sitz in Bonn unterstützt die Umsetzung der Politik in ländlichen Räumen. Die DVS versteht sich als Serviceeinrichtung und versorgt ländliche Regionen mit Informationen zu Förderprogrammen und Beispielen gelungener Projekte. Zudem bietet sie Seminare und Fortbildungen für interessierte Akteure an, unter anderem zu Projektmanagement oder Fachthemen aus den Bereichen demografischer Wandel, Dorfentwicklung, Landwirtschaft und Breitband

Der ELER ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Er ist neben den Struktur-fonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) das dritte große Förderinstrument der EU.

Das Programm „Leader“ entstammt dem ELER. Daher sind das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die Ämter für regionale Landesentwicklung für Programmplanung und Bewilligung von Leader-Projekten zuständig.

Ein Regionalmanagement ist die Koordinationsstelle für regionale Entwicklung in einem abgegrenzten Gebiet. Bei Leader ist es zugleich Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe, die das zentrale Steuerungs- und Entscheidungsgremium für den Leader-Prozess darstellt. Das Regionalmanagement organisiert alle formalen Abläufe der LAG-Arbeit, berät Projektträger zu Fördermöglichkeiten, übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit und vernetzt lokale und regionale Akteure.

Leader ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, bei dem es darum geht, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern. Leader ist eine Abkürzung für französisch „Liason entre actions de développement de l‘économie rurale“, also für Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Regionen können sich um eine Teilnahme bewerben. In Niedersachsen gibt es aktuell 41 Leader-Regionen, in Deutschland über 300. Alle 7 Jahre beginnt eine neue EU-Förderperiode.

Bei Leader bestimmt die Region, welche Themen ihr am wichtigsten sind und wofür die Fördergelder ausgegeben werden sollen – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist das Steuerungs- und Entscheidungsgremium hierzu.

Die LAG „Wesermarsch in Bewegung“ besteht seit 2001 und setzt sich aus 26 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die Kommunen, Vereine, Verbände und Interessengemeinschaften vertreten.

Eine Zuwendung im Sinne des Haushaltsrechtes ist eine freiwillige Leistung der EU, des Bundes oder Landes. Hierbei werden öffentliche Gelder an Stellen außerhalb der Verwaltung gezahlt, um bestimmte Zwecke zu erfüllen. Bei Zuwendungen gilt immer das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ein Leader-Projektträger heißt im Sprachgebrauch des Zuwendungsrechtes „Zuwendungsempfänger“, ein Bewilligungsbescheid über Fördergelder auch „Zuwendungsbescheid“.

Ein Bewilligungsbescheid ist ein sogenannter Verwaltungsakt, mit dem einem Antragsteller Zuwendungen (z.B. Leader-Fördermittel) unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. Die Bedingungen des Bewilligungsbescheides – wie zum Beispiel Projektzeitraum und Nebenbestimmungen – müssen unbedingt eingehalten werden. Ansonsten besteht ein Widerrufs- bzw. Rückforderungsanspruch des Zuwendungsgebers, das heißt, dass der Zuwendungsempfänger Fördermittel zurückzahlen muss.

Monitoring bezeichnet die laufende Beobachtung von Abläufen und Prozessen anhand bestimmter Kenngrößen (Indikatoren). Die hierzu erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Evaluierung. Für die Regionalentwicklung werden beispielsweise die Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern erhoben und ihre Zufriedenheit abgefragt, der zeitgerechte Abfluss der Fördermittel kontrolliert, die Anzahl erfolgreich umgesetzter Projekte und die Projektwirkungen ermittelt.

Eine Evaluierung (auch: Evaluation) ist die wissenschaftlich fundierte Bewertung von Indikatordaten aus dem Monitoring. Hierbei wird bewertet und interpretiert, ob und in welchem Maß die Regionalentwicklungsabläufe dazu beitragen, festgesteckte Ziele zu erreichen, die im Regionalen Entwicklungskonzept beschrieben sind.

Nur durch Monitoring und Evaluierung lassen sich frühzeitig Abweichungen zur Zielerreichung feststellen – und passende Maßnahmen zum Gegensteuern ergreifen.