Betreuung / Betreuungsrecht

BetreuerInnen helfen geistig Behinderten, psychisch Erkrankten, altersverwirrten oder behinderten Menschen, ihr Leben würdig zu gestalten.

Sie vertreten deren rechtliche Interessen, z. B. bei Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern. Die gesetzliche Betreuung ist eine durch das Gericht angeordnete rechtliche Vertretung auf Zeit.

Betreuungsstellen der Wesermarsch:

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Links:

Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht, Vorsorge und Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz (Formulare, Muster und Vordrucke) Seite öffnen »