- Kindertagesbetreuung -
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Fachberatung Kindertagespflege
Telefon: 04401 927-618
E-Mail: Susanne.Rehbock-Roolfs@wesermarsch.de
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Das Kinder-und Jugendhilfegesetz des Bundes (Sozialbuch VIII) sichert grundsätzlich allen Kindern ein recht auf Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu.
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Hier verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über die Leistungen im Bereich der Kindertagesbetreuung:
Tageseinrichtungen sind Krippen, Kindergärten, Kinderspielkreise, Horte und kleine Kindertagesstätten, die meist von freien Trägern, Städten und Gemeinden betrieben werden.
Der Landkreis Wesermarsch ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Plätze in diesen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dieses geschieht durch eine jährliche Erstellung des Kindertagesstättenbedarfplanes für den gesamten Landkreis Wesermarsch.
Die Vergabe der entsprechenden Plätze für Ihr Kind erfolgt in Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder Kindertagesstätte in der Sie wohnhaft sind. Sobald Ihr Kind in eine entsprechende Tageseinrichtung geht, steht es Ihnen offen, einen Antrag auf Übernahme zu den Kosten der Tageseinrichtung für Ihr Kind zu stellen. Der entsprechende Antrag steht unter den Downloads auf dieser Seite zur Verfügung.
Die einzelnen » Familien- und Kinderservicebüros im Landkreis informieren Eltern unbürokratisch und auf kurzem Weg vor Ort über Kinderbetreuungsangebote.
Im Landkreis Wesermarsch stellt die Kindertagespflege einen wichtigen und verlässlichen Faktor zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.
Die Kindertagepflege bietet für Kinder von 0 bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung an und wird öffentlich gefördert. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege. Neben der Betreuung für unter Dreijährige wird die ergänzende Kindertagespflege auch für ältere Kinder gewählt, wenn die Betreuungszeiten in Kita oder Schule nicht ausreichen. Ein besonderer Vorteil der Kindertagespflege ist ihre Flexibilität. Betreuungszeiten können, auch bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten der Eltern, individuell abgesprochen werden.
In dieser Betreuungsmöglichkeit werden bis zu 5 Kinder von einer Kindertagespflegeperson im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen betreut.
Der familiäre Rahmen, der günstige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. Der niedrige Betreuungsschlüssel ermöglicht der Kindertagespflegeperson die einzelnen Kinder intensiv zu beobachten, ihre Interessen aufzugreifen und die Entwicklung der individuellen Bildungsprozesse des Kindes zu fördern. Durch den täglichen Kontakt können Eltern und Kindertagespflegeperson eng zusammenarbeiten und so gemeinsam das Kind fördern.
Informationen aus unserem Kreishaus digital
FAQs zur Kindertagespflege
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
In jedem Fall ist Voraussetzung für die Tätigkeit einer öffentlich geförderten Kindertagespflegeperson eine Prüfung
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- der persönlichen Eignung
- der fachlichen Kenntnisse (die sich die Kindertagespflegeperson durch eine Qualifizierung nach den Richtlinien dem QHB des Bundesverbands für Kindertagespflege angeeignet hat)
- der Räumlichkeiten
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vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis, durch das zuständige Jugendamt, notwendig.
Die sorgfältige Prüfung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. Ebenso der gesetzlich verankerte Anspruch von Kindertagespflegepersonen auf fachliche Begleitung durch Fachberatungskräfte.
Info zur Qualifizierung nach dem QHB des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Als Vorbereitung auf die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson werden 160 UE absolviert. Hinzu kommen 80 Stunden Praktika in Kita und Kindertagespflege und 100 Stunden Selbstlerneinheiten. Die Praxisvorbereitende Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung.
Anschließend ist es möglich, eine Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen.
Nach mindestens 1-Jähriger Tätigkeit, kann dann, praxisbegleitend, ein Aufbaukurs mit 140 UE zuzüglich ca. 40 Stunden Selbstlerneinheiten, absolviert werden. Auch diese Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung.
Diese Kurse werden regelmäßig angeboten.
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Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich gerne an die Fachberatung für Kindertagespflege über die o. a. Kontaktdaten.