Gesundheit & Pflege

Heimaufsicht

Fachdienst Gesundheit
Heimaufsicht
Rönnelstraße 10, 26919 Brake

Antje Schwarz
Telefon: Telefon: 04401 927 535
E-Mail: antje.schwarz@wesermarsch.de

Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Heimaufsicht des Landkreises Wesermarsch ist als Aufsichtsbehörde für die vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime und Tagespflegen) im Landkreis Wesermarsch zuständig.

Die Heimaufsicht überprüft sowohl bei einer Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb einer Pflegeeinrichtung die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen sowie der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung und der Heimsicherungsverordnung. Mit dem Ziel eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Einrichtungen sicherzustellen und damit die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen, wird jede Pflegeeinrichtung im Landkreis Wesermarsch mindestens einmal im Jahr auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlagen unangekündigt überprüft.

Die Heimaufsicht ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Bewohner/innen von Pflegeheimen bzw. Tagespflegen und deren Angehörige, von Bewohnervertretungen, Einrichtungsbetreibern und Pflegekräften. Sofern Beschwerden an die Heimaufsicht herangetragen werden, werden die Beschwerdegegenstände im Rahmen einer unangekündigten anlassbezogenen Prüfung in der Pflegeeinrichtung überprüft.

Treten Mängel in der jährlichen oder in einer anlassbezogenen Prüfung auf, berät die Heimaufsicht die Pflegeeinrichtungen zur Beseitigung der Mängel bzw. wird die Abstellung der Mängel durch Auflagen und Anordnungen ordnungsrechtlich geahndet.

Darüber hinaus erfüllt die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Wesermarsch einen Beratungsauftrag gegenüber Interessenten, die Angebote unterstützender Wohnformen, wie z. B. Wohngemeinschaften errichten oder weiterentwickeln wollen. Sie arbeitet in Form von gemeinsamen Prüfungen mit den Prüfbehörden von Kostenträgern, wie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und anderen Fachaufsichtsbehörden, wie z. B. der Hygieneaufsicht oder der Lebensmittelaufsicht zusammen.