Kinder- und jugendärztlicher Dienst

Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch
Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Rönnelstraße 10
26919 Brake
Telefon: 04401 927-511 (Zentrale)

Mo. - Fr. 08:30 - 14:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Der Kinder- und jugendärztliche Dienst des Landkreises Wesermarsch (KJGD) betreut Kinder –und Jugendliche beziehungsweise berät deren Eltern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.

Unser Team des KJGD übernimmt dabei die Funktion einer Schnittstelle zwischen Medizin und Schul-, Jugend –und Sozialwesen. Zusammen mit behandelnden Ärzten und Fachberatern sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen, Sprachstörungen und Behinderungen von Kindern so früh wie möglich erkannt werden.

So können rechtzeitige Behandlungen und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Fehlentwicklungen und Behinderungen zu vermeiden oder in ihren Folgen zu mildern.

Schuleingangsuntersuchungen

Bei jedem schulpflichtigen Kind in der Wesermarsch wird vor der Einschulung der Entwicklungstand überprüft. In den Bereichen

  • Wahrnehmung
  • Kognition
  • Arbeitsverhalten
  • Sehen/Hören
  • Sprache
  • Motorik

lassen sich Aussagen treffen, ob das untersuchte Kind altersentsprechend entwickelt und aller Voraussicht nach später den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Für entwicklungsauffällige Kinder können so noch vor der Einschulung geeignete Behandlungs- oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Defizite auszugleichen oder zu vermindern.

In diesem Rahmen erfolgt auch die Beratung bezüglich des empfehlenswerten Einschulungszeitpunktes für die sogenannten Flexi-Kinder (d.h. für Kinder, die im Zeitraum vom 02.07. – 01.10. ihren 6.Geburtstag haben).

Sprachheilberatung

Die Sprachentwicklung bei Kindern verläuft nicht einförmig. Es gibt zwischen den einzelnen Kindern erhebliche Unterschiede im zeitlichen Verlauf der Sprachaneignung.

Außerdem können Sprachauffälligkeiten verschiedener Art auftreten. Je nach Schwere einer Störung gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten. Ein leichtes Lispeln z. B. wird weniger Probleme bereiten als eine Lautbildungsstörung oder eine Störung, die mehrere Bereiche der Sprache betrifft. Eine Sprachstörung verbunden mit einem Entwicklungsrückstand und evt. psychischen Belastungen bedarf im Allgemeinen einer umfassenden therapeutischen Hilfe.

Unsere Leistungen:
  • Eltern von Kindern und Jugendlichen erhalten im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Informationen und Beratung zu Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
    .
  • Ein Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte (Sprachheilwesen) hält hier regelmäßig Sprechstunden ab (Anmeldung erforderlich). Er begutachtet die Kinder und berät die Eltern hinsichtlich erforderlicher therapeutischer Maßnahmen. (z. B. eine störungsspezifische Sprachbehandlung in einer logopädischen Praxis bzw. Sprachheilambulanz oder eine mehrdimensionale Förderung und Betreuung in einem Sprachheilkindergarten oder einem Sprachheilinternat).
    .
  • Für die Aufnahme im Sprachheil-Kindergarten oder Sprachheil-Internat erstellt der Sprachheilberater das erforderliche Gutachten.

.

Sehberatung

  • In regelmäßigen Abständen werden Sprechtage für Eltern von Kindern mit Hör-, Seh- und wesentlichen Sprachstörungen in den Gesundheitsämtern aller niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Es besteht hier vor Ort somit die Gelegenheit, dass die Eltern über Möglichkeiten der Förderung und Behandlung beraten werden können.
  • Das Beratungsangebot wird gemeinsam von der Kommune und dem Landessozialamt geleistet. Ziel ist die Eingliederung und Teilhabe der hiervon betroffenen Menschen in die Gesellschaft (gemäß SGB IX und SGB XII) zu ermöglichen.Es ist keine Überweisung notwendig. Es wird keine Gebühr erhoben.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die örtlich zuständigen Mitarbeiter/innen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Daniela Wille
Sprachheilberatung
Telefon: 04401 927 532
E-Mail: daniela.wille@wesermarsch.de
Downloads & Links
Netzwerk GeHör: Unser Kind ist hörgeschädigt! Und nun? Flyer öffnen »
Sprechfreude der Kinder fördern Flyer öffnen »
Störungen der auditiven Wahrnehmung und/oder Verarbeitung Flyer öffnen »
Beobachtungsbogen 'Hören und Sprechen' 0 - 2 Jahre Dokument ansehen »
Beobachtungsbogen 'Hören und Sprechen' 2 - 5 Jahre Dokument ansehen »
Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Frauke Nahrstedt
Entwicklungsdiagnostik, Sehberatung
Telefon: 0440 1 927-529
E-Mail: frauke.nahrstedt@wesermarsch.de
Fachberatung Hören, Sehen, Sprache' (Landessozialamt) Flyer öffnen »
Land Niedersachsen: Fachberatung 'Hören, Sprache und Sehen' Link öffnen »

Begutachtungen

im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Entwicklungsstörungen oder drohenden bzw. bereits eingetretener Behinderung

Gerade Kinder brauchen bei Entwicklungsstörungen oder Behinderungen (drohend oder bereits eingetreten) so früh wie möglich Behandlung und Förderung.

Unsere Leistungen:

Wir helfen dabei, Untersuchungen zur Früherkennung oder zur diagnostischen Abklärung bei Fachärzten, in Sozialpädiatrischen Zentren oder anderen Fachabteilungen einzuleiten.

Wir geben Hilfestellung

    • bei der Einleitung von ambulanter heilpädagogischer Frühförderung
    • bei der Vermittlung in spezielle Einrichtungen, wie z. B.
      • Heilpädagogische Kindergärten
      • Integrationsgruppen in Regelkindergärten
      • Tagesbildungsstätten
    • oder bei der Erfordernis einer Schulassistenz

Im Rahmen der Eingliederungshilfe führen wir Entwicklungsüberprüfungen durch und erstellen die hierfür notwendigen Gutachten.

Bei Bedarf werden Beratungsgespräche angeboten, auch Hausbesuche sind möglich.

Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Frauke Nahrstedt
Entwicklungsdiagnostik, Sehberatung
Telefon: 0440 1 927-529
E-Mail: frauke.nahrstedt@wesermarsch.de

Impfschutz

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJGD) führt eine jährliche Aktion zur Überprüfung des Impfstatusses der Schüler/innen der 5. Klassen aller Schulen im Landkreis Wesermarsch durch.

Dabei werden die Impfausweise der Kinder im Original oder als Kopie über die Schulen eingesammelt, vom KJGD ausgewertet und über die Schulen wieder an die Eltern zurückgegeben. Beigefügt ist ein Schreiben an die Eltern, dem entnommen werden kann, ob deren Kind ausreichend geimpft ist oder nicht.

Im letzteren Fall erhalten die Eltern zusätzlich einen sog. Hausarztschein mit der Bitte diesen ihrem Haus- bzw. Kinderarzt vorzulegen, damit dieser die fehlenden Impfungen nachholen kann. Die vorgenommene Impfung wird dann auf dem Hausarztschein dokumentiert und soll von den Eltern als Rückmeldung an den KJGD zurückgesendet werden.

Eine Überprüfung des Impfstatus ist bei den Zehnjährigen besonders wichtig. Wenngleich in der Säuglings- und Kleinkinderzeit bereits regelmäßig eine Grundimmunisierung erfolgt, sind Auffrisch-Impfungen zur langfristigen Erhaltung des Impfschutzes zwingend erforderlich. Bedauerlicherweise werden Kinder dieser Altersklasse nur selten einem Arzt vorgestellt.

In den vergangenen Jahren waren zudem leider nur jeweils ca. 55 % der angesprochenen Eltern bereit, dem KJGD den Impfausweis ihres Kindes vorzulegen. Eine Rückmeldung über nachgeholte Impfungen erfolgte lediglich von 15%.

Deshalb möchte der KJGD alle Eltern im Landkreis Wesermarsch noch einmal darauf hinweisen, dass eine hohe Durchimpfungsrate für den Erhalt der Gesundheit unerlässlich ist.

Nur wenn mehr als 90 % der Bevölkerung gegen eine Infektionskrankheit geimpft sind, kann der Ausbruch dieser Erkrankung vermieden werden.

Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Dörte Schlehr
Telefon: 04401 927-519
E-Mail: doerte.schlehr@wesermarsch.de
Links
Informationen zum 'Aktuellen Impfplan' Link öffnen »