Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rönnelstraße 10, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-511 (Zentrale)
Telefax: 04401 927-777
E-Mail: KJGD@wesermarsch.de
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
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Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises Wesermarsch (KJGD) betreut Kinder und Jugendliche beziehungsweise berät deren Eltern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Unser Team des KJGD übernimmt dabei die Funktion einer Schnittstelle zwischen Medizin und Schul-, Jugend –und Sozialwesen. Zusammen mit behandelnden Ärzten und Fachberatern sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen, Sprachstörungen und Behinderungen von Kindern so früh wie möglich erkannt werden.
So können rechtzeitige Behandlungen und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Fehlentwicklungen und Behinderungen zu vermeiden oder in ihren Folgen zu mildern.
Schuleingangsuntersuchungen
Bei jedem schulpflichtigen Kind in der Wesermarsch wird vor der Einschulung der Entwicklungstand überprüft. In den Bereichen
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- Wahrnehmung
- Kognition
- Arbeitsverhalten
- Sehen/Hören
- Sprache
- Motorik
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lassen sich Aussagen treffen, ob das untersuchte Kind altersentsprechend entwickelt und aller Voraussicht nach später den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist. Für entwicklungsauffällige Kinder können so noch vor der Einschulung geeignete Behandlungs- oder Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um Defizite auszugleichen oder zu vermindern.
In diesem Rahmen erfolgt auch die Beratung bezüglich des empfehlenswerten Einschulungszeitpunktes für die sogenannten Flexi-Kinder (d.h. für Kinder, die im Zeitraum vom 02.07. – 01.10. ihren 6. Geburtstag haben).
Das Team des KJGD führt die Schuleingangsuntersuchungen im Zeitraum September bis Juni des darauffolgenden Jahres durch.
Die Eltern erhalten für ihr Kind unaufgefordert einen Termin in einem Einladungsschreiben.
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Die Rechtsgrundlagen für die Schuleingangsuntersuchung sowie die Datenspeicherung und -verarbeitung sind das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG), das Infektionsschutzgesetz sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Sprachheilberatung
Die Sprachentwicklung bei Kindern verläuft nicht einförmig. Es gibt zwischen den einzelnen Kindern erhebliche Unterschiede im zeitlichen Verlauf der Sprachaneignung.
Außerdem können Sprachauffälligkeiten verschiedener Art auftreten. Je nach Schwere einer Störung gibt es verschiedene Therapiemöglichkeiten. Ein leichtes Lispeln z. B. wird weniger Probleme bereiten als eine Lautbildungsstörung oder eine Störung, die mehrere Bereiche der Sprache betrifft. Eine Sprachstörung verbunden mit einem Entwicklungsrückstand und evt. psychischen Belastungen bedarf im Allgemeinen einer umfassenden therapeutischen Hilfe.
Unsere Leistungen
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- Eltern von Kindern und Jugendlichen erhalten im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Informationen und Beratung zu Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
. - Ein Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte (Sprachheilwesen) hält hier regelmäßig Sprechstunden ab (Anmeldung erforderlich). Er begutachtet die Kinder und berät die Eltern hinsichtlich erforderlicher therapeutischer Maßnahmen. (z. B. eine störungsspezifische Sprachbehandlung in einer logopädischen Praxis bzw. Sprachheilambulanz oder eine mehrdimensionale Förderung und Betreuung in einem Sprachheilkindergarten oder einem Sprachheilinternat).
. - Für die Aufnahme im Sprachheil-Kindergarten oder Sprachheil-Internat erstellt der Sprachheilberater das erforderliche Gutachten.
- Eltern von Kindern und Jugendlichen erhalten im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Informationen und Beratung zu Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen.
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Sehberatung
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- In regelmäßigen Abständen werden Sprechtage für Eltern von Kindern mit Hör-, Seh- und wesentlichen Sprachstörungen in den Gesundheitsämtern aller niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Es besteht hier vor Ort somit die Gelegenheit, dass die Eltern über Möglichkeiten der Förderung und Behandlung beraten werden können.
- Das Beratungsangebot wird gemeinsam von der Kommune und dem Landessozialamt geleistet. Ziel ist die Eingliederung und Teilhabe der hiervon betroffenen Menschen in die Gesellschaft (gemäß SGB IX und SGB XII) zu ermöglichen.Es ist keine Überweisung notwendig. Es wird keine Gebühr erhoben.
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Die Kontaktaufnahme erfolgt über die örtlich zuständigen Mitarbeiter/innen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.
Entwicklungsdiagnostik, Sehberatung
E-Mail: frauke.nahrstedt@wesermarsch.de
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Begutachtungen
im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Entwicklungsstörungen oder drohenden bzw. bereits eingetretener Behinderung
Manchmal kann es vorkommen, dass die Entwicklung eines Kindes oder eines Jugendlichen nicht altersentsprechend verläuft und Eltern/ Betreuungspersonen sich Sorgen machen.
Dann kann es sein, dass die Unterstützungsmöglichkeiten der Familie oder Therapien, die durch niedergelassene Ärzte und Kinderärzte verordnet werden, nicht ausreichen.
Bei solchen Entwicklungsstörungen können ambulante und teilstationäre heilpädagogische Fördermaßnahmen beim Sozialamt des Landkreises Wesermarsch beantragt werden. Die Hilfen und Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, für den Betroffenen die Teilhabe an einem altersgerechten Leben zu gewährleisten.
Zu diesen Hilfen zählen u.a.:
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- Heilpädagogische Frühförderung
- die Aufnahme in:
– eine Krippe mit Integrationsgruppe
– eine Integrationsgruppe im Kindergarten,
– einen heilpädagogischen Kindergarten - Sprachheilkindergarten
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Unsere Leistungen:
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- Erstellung eines Zeugnisses/Gutachten im Auftrag des Sozialamtes (Antrag auf Eingliederungshilfe, z.B. Frühförderung, integrative Krippe, Integrationskindergarten, heilpädagogischer Kindergarten, Schulbegleitung)
- Entwicklungsüberprüfung im Gesundheitsamt im Rahmen eines Antrages auf Eingliederungshilfe
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Allgemeiner Ablauf:
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- Antrag auf Eingliederungshilfe (Frühförderung, integrative Krippe, Integrationskindergarten, heilpädagogischer Kindergarten, Schulbegleitung, Sprachheilkindergarten) wird seitens der Eltern/Pflegeltern/Vormund über das Sozialamt gestellt.
- Nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Sozialamt, leitet dieses einen Gutachtenauftrag an das Gesundheitsamt.
- Nach Eingang des Auftrages im Gesundheitsamt, können wir tätig werden und vergeben dann Termine für eine mögliche Untersuchung.
- Die Bearbeitung der Anträge im Gesundheitsamt erfolgt nach Eingangsdatum und Vollständigkeit der nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
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Unterlagen die bestenfalls bereits mit dem Antrag auf Eingliederungshilfe im Sozialamt eingereicht werden sollten:
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- Ärztliche Berichte soweit vorhanden und für das Zeugnis relevant (z.B. SPZ, Kinder –und Jugendpsychiater, Neuropädiatrie, Orthopädie)
- Entwicklungsberichte von Kindergärten oder anderer Institutionen (z.B. FF, IFF) die eine Maßnahme unterstützen/befürworten
- Bericht Logopädie falls vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Bericht Ergotherapie falls vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Bericht Physiotherapie falls vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Bericht Augenarzt falls vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Bericht HNO Arzt oder/und Pädaudiologie falls vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Gutachten zur Feststellung Pflegegrad, wenn vorhanden und relevant für die Erstellung des Gutachtens
- Zusätzliche Berichte Antrag/Folgeantrag Schulbegleitungen:
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- Schulische Stellungnahme die eine Schulbegleitung befürwortet
- wenn vorhanden, Gutachten zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- Feststellungsbescheid der Landesschulbehörde
- Bericht der Schulbegleitung im Rahmen von Verlängerungsanträgen
- Zeugnisse im Rahmen von Folgeanträgen
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Entwicklungsdiagnostik, Sehberatung
E-Mail: frauke.nahrstedt@wesermarsch.de
Impfschutz
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (KJGD) führt eine jährliche Aktion zur Überprüfung des Impfstatusses der Schüler/innen der 5. Klassen aller Schulen im Landkreis Wesermarsch durch.
Dabei werden die Impfausweise der Kinder im Original oder als Kopie über die Schulen eingesammelt, vom KJGD ausgewertet und über die Schulen wieder an die Eltern zurückgegeben. Beigefügt ist ein Schreiben an die Eltern, dem entnommen werden kann, ob deren Kind ausreichend geimpft ist oder nicht.
Im letzteren Fall erhalten die Eltern zusätzlich einen sog. Hausarztschein mit der Bitte diesen ihrem Haus- bzw. Kinderarzt vorzulegen, damit dieser die fehlenden Impfungen nachholen kann. Die vorgenommene Impfung wird dann auf dem Hausarztschein dokumentiert und soll von den Eltern als Rückmeldung an den KJGD zurückgesendet werden.
Eine Überprüfung des Impfstatus ist bei den Zehnjährigen besonders wichtig. Wenngleich in der Säuglings- und Kleinkinderzeit bereits regelmäßig eine Grundimmunisierung erfolgt, sind Auffrisch-Impfungen zur langfristigen Erhaltung des Impfschutzes zwingend erforderlich. Bedauerlicherweise werden Kinder dieser Altersklasse nur selten einem Arzt vorgestellt.
In den vergangenen Jahren waren zudem leider nur jeweils ca. 55 % der angesprochenen Eltern bereit, dem KJGD den Impfausweis ihres Kindes vorzulegen. Eine Rückmeldung über nachgeholte Impfungen erfolgte lediglich von 15%.
Deshalb möchte der KJGD alle Eltern im Landkreis Wesermarsch noch einmal darauf hinweisen, dass eine hohe Durchimpfungsrate für den Erhalt der Gesundheit unerlässlich ist.
Nur wenn mehr als 90 % der Bevölkerung gegen eine Infektionskrankheit geimpft sind, kann der Ausbruch dieser Erkrankung vermieden werden.
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