Haushaltsangelegenheiten

Zu den haushaltsrelevanten Aufgaben der Kreisverwaltung gehören die Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanes, die Aufstellung der Jahresabschlüsse (Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung) sowie die Aufnahme und Verwaltung von Krediten.

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Wesermarsch. Der jährlich aufgestellte Haushalt dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, den der Landkreis zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich benötigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden jährlich – jeweils für das kommende Haushaltsjahr – aufgestellt und vom Kreistag des Landkreises Wesermarsch beschlossen. Er enthält alle für das entsprechende Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen und den Stellenplan.

Die nachfolgend aufgeführten Haushaltspläne des Landkreises Wesermarsch stehen unter den nebenstehenden Downloads zur Einsichtnahme bzw.  zum Download zur Verfügung:

  • Haushaltsplan 2023
  • Haushaltsplan 2022
  • Haushaltsplan 2021
  • Nachtragshaushalt 2020
  • Haushaltsplan 2020