Bauen & Bauvorhaben

Bauen & Planen

Fachdienst Planen & Bauaufsicht
Poggenburger Straße 7, 26919 Brake

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Sprechzeiten der technischen Sachbearbeiter*innen:
Di., Mi., Do.: 08:30 – 12:00 Uhr
Di. und Do.: 14:00 – 15:30 Uhr

>>Terminvereinbarung empfehlenswert<<

Der Fachdienst Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch ist  u. a. Bauaufsichtsbehörde für alle Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Wesermarsch sowie für die Städte Brake und Elsfleth. Die Stadt Nordenham hat ihre eigene Bauaufsichtsbehörde.

Ihre Ansprechpersonen zum Download:

Eine Übersicht der unteren Bauaufsicht haben wir hier für Sie zusammengestellt. Dokument ansehen »

Für das Bauwesen in Niedersachsen ist der 1. Januar 2024 ein wichtiges Datum:

Ab diesem Termin werden sämtliche Bauämter in Niedersachsen digital, d. h. sämtliche Bauanträge nur noch in digitaler Form entgegen genommen. Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Aus diesem Grund sind für den Landkreises Wesermarsch mit sofortiger Wirkung folgende Anträge ausschließlich digital einzureichen:

→ Bauanträge gem. §§ 63 und 64 NBauO
→ Mitteilungen gem. § 62 NBauO 
→ Abweichungsanträge gem. § 66 NBauO, Befreiungsanträge und Ausnahmeanträge gem. § 31 BauGB
→ Abbruchanzeigen gem. § 60 Abs. 3 NBauO
→ Bauvoranfragen

Weitere Informations- und Kontaktdaten:



Virtuelles Bauamt ITeBAU

Link zur Plattform ITeBau
Link zu den FAQs zu ITeBAU

Hotline: 0541 / 9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de

Unsere Dienstleistungen im Online-Verfahren (ab 01.01.2024!)
Hinweise:
  1. Ein Zwischenspeichern der Onlineanträge ist nicht möglich.
  2. Das Anhängen von Anlagen ist bis zu einer Gesamtgröße von 100 MB möglich. Weitere Anlagen können nach Einladung in den Projektraum direkt in diesen hochgeladen werden.
  3. Die Identifizierung über die BundID steht demnächst zur Verfügung. Bis dahin ist die Vollmacht einzureichen.
Bitte beachten:

Für die Teilnahme am Online-Verfahren ist die hier zum Download aufgeführte „Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau“ dringend erforderlich.
Diese ist zwingend bei jedem Antrag per Fax oder per Post mit einzureichen! Vielen Dank.

Mitteilungsverfahren gem. § 62 NBauO

Bis zum 15. Juli besteht die Möglichkeit, die o. g. Mitteilungsanzeigen noch auf dem Postweg einzureichen.
Ab dem 16. Juli 2024 wird auch dieses Verfahren ausschließlich digital durchgeführt!

Download:
Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau (pdf) Die Vollmacht ist zwingend bei jedem Antrag mit einzureichen! Dokument öffnen »
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