Poggenburger Straße 7, 26919 Brake
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Sprechzeiten der technischen Sachbearbeiter*innen:
Di., Mi., Do.: 08:30 – 12:00 Uhr
Di. und Do.: 14:00 – 15:30 Uhr
>>Terminvereinbarung empfehlenswert<<
Der Fachdienst Planen & Bauaufsicht des Landkreises Wesermarsch ist u. a. Bauaufsichtsbehörde für alle Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Wesermarsch sowie für die Städte Brake und Elsfleth. Die Stadt Nordenham hat ihre eigene Bauaufsichtsbehörde.
Ihre Ansprechpersonen zum Download:
Für das Bauwesen in Niedersachsen ist der 1. Januar 2024 ein wichtiges Datum:
Ab diesem Termin werden sämtliche Bauämter in Niedersachsen digital, d. h. sämtliche Bauanträge nur noch in digitaler Form entgegen genommen. Die Umstellung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Aus diesem Grund sind für den Landkreises Wesermarsch mit sofortiger Wirkung folgende Anträge ausschließlich digital einzureichen:
→ Bauanträge gem. §§ 63 und 64 NBauO
→ Mitteilungen gem. § 62 NBauO
→ Abweichungsanträge gem. § 66 NBauO, Befreiungsanträge und Ausnahmeanträge gem. § 31 BauGB
→ Abbruchanzeigen gem. § 60 Abs. 3 NBauO
→ Bauvoranfragen
Weitere Informations- und Kontaktdaten:
Virtuelles Bauamt ITeBAU
Link zur Plattform ITeBau
Link zu den FAQs zu ITeBAU
Hotline: 0541 / 9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de
Hinweise:
- Ein Zwischenspeichern der Onlineanträge ist nicht möglich.
- Das Anhängen von Anlagen ist bis zu einer Gesamtgröße von 100 MB möglich. Weitere Anlagen können nach Einladung in den Projektraum direkt in diesen hochgeladen werden.
- Die Identifizierung über die BundID steht demnächst zur Verfügung. Bis dahin ist die Vollmacht einzureichen.
Bitte beachten:
Für die Teilnahme am Online-Verfahren ist die hier zum Download aufgeführte „Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBau“ dringend erforderlich.
Diese ist zwingend bei jedem Antrag per Fax oder per Post mit einzureichen! Vielen Dank.
Mitteilungsverfahren gem. § 62 NBauO
⇑ Bis zum 15. Juli besteht die Möglichkeit, die o. g. Mitteilungsanzeigen noch auf dem Postweg einzureichen.
Ab dem 16. Juli 2024 wird auch dieses Verfahren ausschließlich digital durchgeführt!