Soziales & Fürsorge / Gesundheit & Pflege

Integrationskindergarten

Integrative Krippe / heilpädagogischer Kindergarten

Fachdienst Soziales
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Fachdienst Gesundheit
Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Rönnelstraße 10, 26919 Brake


Frau Baume
Fachdienst Soziales
Telefon: 04401 927-351
E-Mail: sibylle.baume@wesermarsch.de
Frau Nahrstedt
Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Telefon: 04401 927-529
E-Mail: frauke.nahrstedt@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 14:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Ablauf und Platzvergabe für Integrationskindergarten / integrative Krippe / heilpädagogischer Kindergarten im Landkreis Wesermarsch

  1.  Die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern / Pflegeeltern / Vormund erfolgt bei der zuständigen Stelle des Fachdienstes Soziales. Falls vorhanden, bitte alle notwendigen ärztlichen Berichte etc. dem Antrag beifügen..
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  2.  Ein Auftrag zur Begutachtung wird vom Fachdienst Soziales an den Fachdienst Gesundheit übermittelt..
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  3.  Nach Auftragseingang wird der Fachdienst Gesundheit das Kind zur Untersuchung einladen. Dort wird festgestellt, ob eine wesentliche Behinderung bei dem Kind vorliegt und welche Maßnahme in diesem Zusammenhang für das Kind erforderlich und angemessen sind. Ein entsprechendes Gutachten wird erstellt und an den Fachdienst Soziales übermittelt.
    (Anmerkung: Alle Fragen zur Terminvergabe der Untersuchung des Kindes können an den Fachdienst Gesundheit gestellt werden; die Bearbeitung erfolgt sortiert nach Eingangsdatum des Antrages und nach Vollständigkeit der Unterlage im Fachdienst Gesundheit.).
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  4.  Nach Erhalt des Gutachtens wird ein Bescheid vom Fachdienst Soziales erstellt.

.Hier gibt es zwei Optionen:

    1. Bei der Untersuchung im Fachdienst Gesundheit stellt sich heraus, dass keine Förderung notwendig ist.
      (Der Fachdienst Soziales wird einen Ablehnungsbescheid fertigen).
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    2. Bei der Untersuchung im Fachdienst Gesundheit stellt sich heraus, dass eine Förderung notwendig ist.
      (Der Fachdienst Soziales wird einen Bewilligungsbescheid fertigen)..
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  1.  Die Eltern erhalten vom Fachdienst Soziales eine zweifache Ausfertigung des Bewilligungsbescheides, einmal für die eigenen Unterlagen und einmal zur Vorlage bei der entsprechenden Einrichtung der Stadt oder Gemeinde.
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  2.  Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides müssen die Eltern sich mit diesem an die zuständige Stadt oder Gemeinde wenden und ihr Kind für einen Integrationsplatz anmelden.
    (Anmerkung: Alle Fragen bzgl. der Platzvergabe in den Integrationskindergärten sind somit an die Stadt oder Gemeinde zu richten.)
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  1.  Die Stadt oder Gemeinde wird die Sorgeberechtigten darüber in Kenntnis setzen, in welcher Einrichtung das Kind einen Integrationsplatz erhalten hat.

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