Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die vielfältigen Aufgaben des Kreises erfordern eine möglichst genaue Erfassung aller Ausgaben und Einnahmen sowie von Vermögen, Schulden und Verpflichtungen. Die zu diesem Zweck erstellten Haushaltspläne sind Grundlage für die Haushaltswirtschaft und werden von der Kämmerei wahrgenommen und stellen neben der Kreiskasse einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich des Fachdienstes Finanzen dar.
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Die Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch erledigt alle Auszahlungen des Landkreises und verbucht die Einzahlungen zu den entsprechenden Forderungen. Des Weiteren treibt sie durch Mahnung und Vollstreckung die rückständigen Forderungen ein.
Kämmerei - Haushalt
Zu den haushaltsrelevanten Aufgaben der Kreisverwaltung gehören die Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplanes, die Aufstellung der Jahresabschlüsse (Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung) sowie die Aufnahme und Verwaltung von Krediten.
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Wesermarsch. Der jährlich aufgestellte Haushalt dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, den der Landkreis zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich benötigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden jährlich – jeweils für das kommende Haushaltsjahr – aufgestellt und vom Kreistag des Landkreises Wesermarsch beschlossen. Er enthält alle für das entsprechende Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen und den Stellenplan.
Die nachfolgend aufgeführten Haushaltspläne des Landkreises Wesermarsch stehen öffentlich zur Einsichtnahme bzw. zum Download zur Verfügung:
Ihre Ansprechperson
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Kreiskasse
Die Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch erledigt alle Auszahlungen des Landkreises und verbucht die Einzahlungen zu den entsprechenden Forderungen.
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Um die Auszahlungen sicherzustellen, muss sie für eine ständige Liquidität sorgen. Des Weiteren treibt sie durch Mahnung und Vollstreckung die rückständigen Forderungen ein.
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Überweisungen an den Landkreis Wesermarsch können auf das unten aufgeführte Konto der Kreiskasse Wesermarsch vorgenommen werden.
Bankverbindung der Kreiskasse Wesermarsch |
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| Landessparkasse zu Oldenburg |
| IBAN: DE 17 2805 0100 0060 4005 79 |
| BIC: SLZODE22XXX |
Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen an die Kreiskasse im Verwendungszweck immer das Kassenzeichen oder
die Buchungsstelle an.
Sie stellen dadurch sicher, dass Ihre Zahlungen schnell und richtig verbucht werden.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE117404327 – Gläubiger-Identifikationsnummer: DE14LKW00000239501

