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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von den Mitarbeitern selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte vom Landkreis selbst erstellte Objekte und Fotos bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Landkreises nicht gestattet.

Grundsätze für die elektronische Kommunikation / Dateiformate

Zugang zur elektronischen Kommunikation

Der Landkreis Wesermarsch bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Der Landkreis Wesermarsch hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

Der Landkreis Wesermarsch bietet – abhängig vom Zweck der Verwendung – verschiedene Arten von Postfächern an:

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

presse@wesermarsch.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiter. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Darüber hinaus bietet der Landkreis Wesermarsch verschiedene Arten von Postfächern – abhängig vom Zweck der Verwendung – an:

* für Rechnungen steht der Bereich eRechnung zur Verfügung.

* für den Bereich der anderen Verwaltungsangelegenheiten das besondere Behördenpostfach (beBPo).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kommunikation über das besondere Behördenpostfach (beBPo)
Anwälte und Notare können Dokumente durch Versendung einer Nachricht aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) an unsere beiden besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) versenden. Als Bürger*in können Sie uns an dieses Postfach Nachrichten übermitteln, wenn Sie ein Elektronisches Verwaltungs- und Gerichtspostfach (EGVP) besitzen. Wählen Sie in Ihrem Nachrichtenprogramm das Postfach „gerichtspostfach@wesermarsch.de“ aus.

Verschlüsselung und Signatur:

Der Landkreis Wesermarsch verarbeitet aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit grundsätzlich noch keine verschlüsselten E-Mails oder elektronische Signaturen hinsichtlich der Echtheit und Gültigkeit.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form übersendet werden. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen ebenfalls auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Dateiformate

Da nicht alle Dateiformate beim Landkreis Wesermarsch verarbeitet werden können, ist die Datenübermittlung grundsätzlich auf folgende Formate beschränkt:

* Portabel Dokument Format – *.pdf
* Rich Text Format – *.rtf
* Microsoft Office – Version 2003 und aufwärts
* Grafikfomate – *.jpg / *.tif

Gepackte Dateien mit Endungen wie ZIP oder RAR sind wie Dateien mit der Endung EXE von der Übermittlung ausgeschlossen. Dateien mit aktiven Inhalten wie MAKROS sind nicht zugelassen. Übersandte Vorgänge, die den Vorgaben nicht entsprechen, können unter Umständen nicht bearbeitet werden.

Der Übermittler einer E-Mail/eines Vorgangs ist dafür verantwortlich, dass diese Nachrichten/Dateien keine schädlichen aktiven Komponenten (Viren, Trojaner, Würmer und Ähnliches) enthalten. Nachrichten/Dateien mit schädlichen aktiven Komponenten gelten auch dann nicht als zugegangen, wenn sie im Übrigen den Format-Vorgaben entsprechen.