Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de
Vormittags von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man „Einbürgerung“.
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Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie wird beantragt und nach Prüfung sowie Feststellung des Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Aufgrund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten kommt es leider zu Warte- und Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen per E-Mail oder Telefon nicht sofort beantworten können.
Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
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Für die persönlichen Vorsprachen zur Einbürgerung steht jetzt eine
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Bitte beachten:
Für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In einer Kurzfassung haben wir für Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen nachfolgend zusammengefasst. Aufgrund der Vielfältigkeit können wir Ihnen die Voraussetzungen nur punktuell mitteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.
zur Verfügung.
Bitte reservieren Sie über diesen Button vorab Ihren Termin.
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Quick-Check
Voraussetzungen zur Einbürgerung überprüfen
Sie haben auch die Möglichkeit einen sogenannten „Quick-Check“ durchzuführen. Mit dem „Quick-Check“ können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der „Quick-Check“ wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt.
Über den folgenden Button gelangen Sie zum
Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung.
Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung“.