Prostitution nach dem Prostitutionsschutzgesetz

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer. Für Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Poggenburger Straße 15
26919 Brake

Ansprechpartner:
Maurice Böschen

Zimmer: 112


Sprechzeiten:
Mo. - Do. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung