Prostitution nach dem Prostitutionsschutzgesetz

Sicherheit & Ordnung

Fachdienst Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr
- Prostitutionsschutzgesetz -
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Frau Michaela Duwe


Telefon: 04401 927-253
E-Mail: michaela.duwe@wesermarsch.de


Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer. Für Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.