Ausbildungsförderung (BAföG)

Landkreis Wesermarsch
Soziales
Poggenburger Straße 15
26919 Brake

Thomas Peters

Telefon: 04401 927-322
E-Mail: ausbildungsfoerderung@wesermarsch.de

Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

BAföG bedeutet BundesAusbildungsrderungsGesetz und stellt eine staatliche Förderung

für Studenten
für Schüler
Anträge für Auslandsaufenthalte
BAföG online beantragen

zum BAföG-Online-Portal

dar.

Das neue BAföG für Studenten regelt, wer die Beihilfe in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird. Umgangssprachlich wird auch der Begriff BAföG als das eigentliche Fördergeld verwendet. Als staatliche Unterstützung setzt sich BAföG zu einer Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen.

Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG dem Sozialamt des Landkreises vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Ausbildungsförderung möglichst früh zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

BAföG-Antrag kann jetzt auch online gestellt werden!

Die mit dem 1. August 2016 in Kraft getretene letzte Stufe der BAföG-Reform bringt zahlreiche Verbesserungen: Mehr BAföG für mehr Schüler und Studierende, eine höhere Nebenverdienstgrenze, höhere Kinderzuschläge und mehr. Hinzu kommt eine wichtige Vereinfachung bei der Antragstellung selbst: Schüler und Studierende können den Antrag endlich online stellen! 

>> zum BAföG-Online-Portal 

Je nachdem, ob man einen kompletten Antrag für sich selbst stellen möchte, nur einzelne Formulare einreichen, weil sich zum Beispiel etwas an den Einkommensverhältnissen geändert hat, oder die Eltern das für sie relevante Formblatt ausfüllen möchten, stellt das Portal die passenden Formulare bereit. Außerdem wird während der Eingabe überprüft, ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind. Zuletzt wird eine Checkliste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen erstellt.

Da der Antrag persönlich gestellt werden muss, ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Hierzu wird das DE-Mail-Verfahren angewendet:

Um den Antrag direkt online versenden zu können, benötigt der Antragsteller:in also eine eigene DE-Mailadresse.

Die für den Landkreis Wesermarsch gestellten Online-Anträge dürfen dementsprechend auch nur auf die speziell dafür eingerichtete Mail-Adresse <Bafoeg@wesermarsch.de-mail.de>  gesendet werden!

Aber auch für all jene, die dieses System nicht nutzen, stellt das neue Portal eine große Vereinfachung dar, denn der fertig ausgefüllte Antrag kann aus dem Portal als PDF abgespeichert und anschließend unterschrieben wieder eingescannt und per normaler E-Mail ans Studentenwerk gesendet werden.

Natürlich können die Papiere auch auf dem althergebrachten Postweg oder per Fax verschickt werden.

Informationen aus unserem
Kreishaus digital

Ausbildungsförderung Bewilligung