Allgemeiner Sozialdienst

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des allgemeinen Sozialdienstes beraten Kinder, Jugendliche, Familien und Alleinerziehende bei Problemen in der Familie, der Schule oder in anderen schwierigen Situationen. Sie vermitteln gegebenenfalls weitere erzieherische Hilfen. Ein Beratungs- und Vermittlungsangebot erfolgt auch für Eltern, die sich trennen, bei Sorgerechts- und Umgangsfragen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Sozialdienstes stellen außerdem den Schutz und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen sicher.

Landkreis Wesermarsch
Fachdienst Jugend
- Allgemeiner Sozialdienst -
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-678
Telefax: 04401 927-499
Fachdienst Jugend - Außenstelle Nordenham
Mittelweg 34
26954 Nordenham
Telefon:  04401 927-480
Telefax: 04401 927-476
E-Mail:  jugendamt@wesermarsch.de

Dienstzeiten:
Mo.-Do. 08:30 - 15:30 Uhr
Fr. 08.:30 - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten
über Leitstelle der Polizei 112.

Kinder- und Jugendschutz

Unter Kinder- und Jugendschutz wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

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Hilfe zur Erziehung

In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung.

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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird.

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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben.

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Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen

Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

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Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht

Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts: Das heißt, dass das Jugendamt diese Personen über die rechtlichen Fragen eines Umgangsrechts informieren kann und darf.

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Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)

In Einrichtungen der Jugendhilfe finden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die keine Eltern haben bzw. in ihrem Elternhaus keine reguläre Versorgung erfahren, ein Zuhause.

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