Infektionsschutz

Landkreises Wesermarsch
Rönnelstraße 10, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-511 (Zentrale)
E-Mail: gesundheitsamt@wesermarsch.de
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen gerne allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten,
z. B.:
Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
Wie sind die Übertragungswege?
Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gem. § 43 IfSG
Im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie ist eine Bescheinigung erforderlich.
Bei Fragen rund um die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich an
Frau Evers, Tel. 04401/ 927 515 oder per Mail an britta.evers@wesermarsch. de
Um die Anmeldung vor Ort zügig abwickeln zu können, wird darum gebeten, dass die Teilnehmer_innen ihren erforderlichen Personalausweis und die Belehrungsgebühr in Höhe von 27,00 Euro (möglichst passend) vorhalten.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist online unter dem nachfolgenden Link möglich.
Die Zuständigkeit für die Teilnahme zur Belehrung liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in der die Tätigkeit erstmalig aufgenommen werden soll.