Naturschutz & Landschaftspflege

Umwelt & Klima

Fachdienst Umwelt
Naturschutz & Landschaftspflege
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake

Servicezeiten:
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Landwirtschaftsbehörde
im Landkreis Wesermarsch arbeiten eng zusammen, um Natur, Umwelt und Agrarwesen
vor Ort zu schützen, zu planen und zu verwalten.

Nachfolgend eine kompakte Übersicht ihrer Kernaufgaben:

In Zusammenarbeit mit der 

Flächenagentur Wesermarsch

Die Flächenagentur zielt darauf ab, den naturschutzfachlichen Wert zu erhöhen, indem sie Kompensationsflächen bündelt und deren Qualität sichert. Um Verfahrensabläufe zu beschleunigen, ist eine zeitnahe Bereitstellung von Kompensationsflächen erforderlich.

Untere Naturschutzbehörde (UNB)

Kernaufgaben der UNB

      • Naturschutz und Biotoppflege:
        Erhaltung von Lebensräumen, Artenvielfalt und Schutzgebieten; Umsetzung von Naturschutzplänen.
      • Landschaftsplanung:
        Fortschreibung von Flächennutzungs- und Landschaftsplänen; Biotopschutzkonzepte.
      • Genehmigungen und Ausgleich:
        Prüfung von Eingriffen in Natur/Landschaft; Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
      • Artenschutz:
        Monitoring und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen; Schutz gefährdeter Arten.
      • Natura 2000-Berichte:
        Verwaltung schutzgebietsspezifischer Berichte und Zusammenarbeit mit weiterführenden Behörden.
      • Umweltbildung und Beteiligung:
        Information, Beratung und Bürgerbeteiligung.
      • Zusammenarbeit:
        Abstimmung mit Landwirtschaft, Bau, Wasserwirtschaft, Naturschutzverbänden und Polizei.

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Hinweis: Die konkreten Aufgaben können regional variieren.
Für verbindliche Informationen direkt beim Landkreis Wesermarsch oder der UNB nachfragen.


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Veröffentlichung Landschaftsrahmenplan (LRP)

Der Landschaftsrahmenplan gehört typischerweise zur Landschaftsplanung, die eng mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) verknüpft ist.

Die Naturschutzbehörden sind gem. § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich verpflichtet, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsrahmenplänen darzustellen und diese Pläne bei Bedarf fortzuschreiben.

Der  Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch steht mit weiteren Anlagen unter den unten aufgeführten Downloads zur Verfügung.

Es handelt sich hierbei um ein Gutachten aus Sicht der Naturschutzbehörde, das für sich noch vollkommen unverbindlich ist und daher auch die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht mit anderen Fachbereichen abstimmt.

Dies wird erst in solchen Verfahren entschieden, die eine Verbindlichkeit eines Vorhabens begründen, insbesondere bei der Aufstellung oder Aktualisierung des Regionalen Raumordnungsprogramms, in Bauleitplänen oder Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren oder in förmlichen Verfahren nach dem Naturschutzgesetz.

Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB)

Kernaufgaben der ULB

      • Genehmigung von Grundstücksverkäufen:
        Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Flächen ab 0,5 Hektar bedürfen der Genehmigung durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Damit soll verhindert werden, dass landwirtschaftliche Flächen der Landwirtschaft entzogen oder ungünstig verteilt werden.
      • Prüfung von Landpachtverträgen:
        Auch Pachtverträge über landwirtschaftliche Flächen ab 0,5 Hektar sind dem Landkreis anzuzeigen. Er prüft, ob die vereinbarten Bedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
      • Berücksichtigung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts:
        In bestimmten Fällen kann die Niedersächsische Landgesellschaft ein Vorkaufsrecht ausüben, um Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Der Landkreis prüft im Genehmigungsverfahren, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
      • Rechtsaufsicht über Realverbände:
        Der Landkreis beaufsichtigt die im Kreisgebiet bestehenden Realverbände – Zusammenschlüsse von Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern, etwa zur gemeinsamen Pflege von Wegen oder Gewässern. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Satzungen sowie die Begleitung von Zusammenlegungen, Auflösungen oder Neugründungen.
      • Ansprechpartner für die heimische Landwirtschaft:
        Der Landkreis versteht sich auch über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus als Ansprechpartner für die heimische Landwirtschaft. Bei Anliegen, die nicht in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallen, unterstützt er nach Möglichkeit bei der Vermittlung an die richtige Stelle – etwa an die Landwirtschaftskammer oder andere Fachbehörden.

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Hinweis: Die konkreten Aufgaben können regional variieren.
Für verbindliche Informationen direkt beim Landkreis Wesermarsch oder der ULB nachfragen.


Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Landkreis Wesermarsch – wer ist zuständig?

Der Landkreis Wesermarsch ist als Untere Landwirtschaftsbehörde unter anderem zuständig für die Genehmigung von Grundstücksgeschäften (über den Grundstücksverkehrsausschuss) sowie für die Aufsicht über die Realverbände nach dem Realverbandsgesetz; außerdem fördert er freiwillig die heimische Landwirtschaft vor Ort. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen dagegen berät landwirtschaftliche Betriebe fachlich und übernimmt landesweite hoheitliche Aufgaben wie Agrarförderung, Pflanzenschutz und Düngebehörde. Für Fragen zu Grundstücksgeschäften oder Realverbänden wenden Sie sich also direkt an den Landkreis Wesermarsch, für fachliche Beratung an die Landwirtschaftskammer.

1. Angelegenheiten des Grundstücksverkehrsausschusses (GVA)

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG), das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG), das Niedersächsische Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) sowie das Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG).

Der Grundstücksverkehrsausschuss überwacht Rechtsgeschäfte in den unten weiter ausgeführten Grundstückssachen (z. B. Verkauf, Übertragung oder Tausch) und genehmigt oder versagt diese oder prüft die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes, das von der Niedersächsischen Landgesellschaft ausgeübt werden kann.

Verkäufe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann, jeweils ab einer Fläche von 0,5 Hektar, bedürfen einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (ugs. „Grundstücksverkehrsgenehmigung“).

Anträge auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nimmt der Fachdienst Umwelt unter landwirtschaftsbehoerde@wesermarsch.de entgegen. Die Anträge können ebenfalls über das EGVP des Landkreises Wesermarsch eingereicht werden.

Der GVA prüft ebenfalls Landpachtverträge und kann diese beanstanden. Die Schließung eines Landpachtvertrages ist grundsätzlich ab 0,5 Hektar binnen eines Monats anzuzeigen. Anzeigen von Landpachtverträgen nimmt der Fachdienst Umwelt unter landwirtschaftsbehoerde@wesermarsch.de entgegen.

Unterlagen für den Gutachterausschuss des Landkreises Wesermarsch übersenden Sie bitte direkt an das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. Der Gutachterausschuss ist nicht beim Landkreis Wesermarsch ansässig.

2. Angelegenheiten der Realverbände

Der Landkreis Wesermarsch übt die Rechtsaufsicht über die Angelegenheiten der Realverbände aus. Darunter fallen z. B. die Zusammenlegung von Realverbänden oder die Übertragung von Vermögen und Aufgaben auf eine Gemeinde oder auch die Neugründung von Realverbänden.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Realverbandsgesetz (RealVerbG,NI).

Realverbände gibt es z. B. in Form von Wegegenossenschaften, Interessentenschaften, Realgemeinden, Forstgenossenschaften oder Realgenossenschaften. Die Tätigkeit als Rechtsaufsicht im Landkreis Wesermarsch umfasst, unter anderem, die Prüfung von Satzungen, die Teilnahme an Vorstandssitzungen oder auch die Beratung über Anliegen wie z. B. mögliche Zusammenlegungen oder Auflösungen. Anfragen können Sie ebenfalls an landwirtschaftsbehoerde@wesermarsch.de richten.

Downloads

Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch; Stand: 10/2016 Dokument ansehen »
Anhang zum Landschaftsrahmenplan des Landkreises Wesermarsch Dokument ansehen »
LRP - Karte M1 SWB - Schutzwürdige Bereiche Dokument ansehen »
LRP - Karte 1 - Arten und Biotope Dokument ansehen »
LRP - Karte 2 - Landschaftsbild Dokument ansehen »
LRP - Karte 3 - Böden Dokument ansehen »
LRP - Karte 4 - Wasser, Klima/Luft Dokument ansehen »
LRP - Karte 5 - Zielkonzept Dokument ansehen »
LRP - Karte 6 -Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur & Landschaft Dokument ansehen »
LRP - Arbeitskarte Karte zur Umsetzung des Zielkonzepts durch die Raumordnung Dokument ansehen »