Familie, Kinder & Jugend

Ehrenamtliche Vormundschaften

Fachdienst Jugend
Koordinator ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Dirk Hinrichs

Telefon: 04401 927-725
Mobil: 0162 975-3523
E-Mail: dirk.hinrichs@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 15:00 Uhr (telefonisch)
Dienstag und Mittwoch mit vorheriger Terminvereinbarung

Ehrenamtliche Vormundschaft –

Unterstützen und Helfen

Das Jugendamt des Landkreises Wesermarsch sucht ehrenamtliche Vormünder, die Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg begleiten.

Ehrenamtliche Vormünder sind Vertrauenspersonen, die Kindern und Jugendlichen zur Seite stehen.

Sie sind laut § 1773 BGB an Eltern statt bis zur Volljährigkeit für die Belange und Rechte der jungen Menschen zuständig.

Aufgaben ehrenamtlicher Vormünder:

      • Interessen des jungen Menschen vertreten und dessen Persönlichkeit fördern
      • auf kindgerechte Unterbringung, medizinische Versorgung, schulische/berufliche Ausbildung, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie Verwaltung der Finanzen des jungen Menschen achten
      • Antragstellung bei Behörden, Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Jugenhilfeeinrichtungen, Jugendamt und Familiengericht
      • regelmäßiger persönlicher Kontakt mit dem jungen Menschen (mindestens einmal im Monat)
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Der Landkreis bietet:

      • vorab eine grundlegende Beratung und unverbindliche Informationen.
      • Fachliche Begleitung, Beratung und Fortbildungen während der Tätigkeit.
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Was nicht erwartet wird:

      • Aufnahme des Minderjährigen im eigenen Haushalt. Den meisten Minderjährigen, bei denen ein Vormund notwendig ist, wird in der Regel die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Einrichtung gewährt.
      • Rechtliche Vorkenntnisse.
      • Eine pädagogische Ausbildung. Ein Mündel hat ein Helfernetzwerk, bei dem der Vormund eine sehr wichtige Rolle spielt. Das Jugendamt steht in jedem Fall mit den unterschiedlichen Fachdiensten beratend zur Seite.
      • finanzielle Aufwendungen.
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Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt und wird unentgeltlich geführt. Der Aufwand, den die Vormünder betreiben müssen, wird ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von 425 EUR pro Betreuungsjahr gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den man sich engagieren möchte und kann daher schwer eingeschätzt werden. Im Durchschnitt wird von sechs bis acht Stunden pro Monat ausgegangen.
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Alle Angaben gelten genauso für mögliche ehrenamtliche Pflegschaften.

Informationen aus unserem Kreishaus digital