Kreisentwicklung Wesermarsch

Kreis- und Regionalentwicklung

Fachdienst 91 - Büro des Landrats
Kreisentwicklung

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Marco Witthohn
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Älter, weniger, bunter – dieser Dreiklang beschreibt den gesellschaftlichen Wandel, der auch die Wesermarsch prägt. Der demografische Wandel und die sich verändernden Rahmenbedingungen stellen den Landkreis vor neue Aufgaben. Sie eröffnen zugleich die Möglichkeit, gemeinsam Zukunftsperspektiven zu entwickeln und die Wesermarsch nachhaltig weiterzuentwickeln.

Mit der Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes 2025 haben Verwaltung und Politik gemeinsam den strategischen Rahmen geschaffen, um die Zukunft unseres Landkreises aktiv zu gestalten. Das neue Konzept „Wesermarsch 2035“ wurde am 16. März 2026 vom Kreistag verabschiedet. Es beschreibt die zentralen Handlungsfelder und Entwicklungsschwerpunkte und bildet den  strategischen Orientierungsrahmen für die Entwicklung des Landkreises bis 2035. Im Mittelpunkt stehen die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Themen Wohnen, Mobilität und soziale Infrastruktur. Diese Bereiche werden bewusst gemeinsam betrachtet, da sie die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit der Wesermarsch in engem Zusammenhang prägen.

Kreisentwicklung bedeutet dabei insbesondere, die im Konzept formulierten Leitlinien schrittweise in konkrete Maßnahmen und Projekte zu überführen. Hierfür setzt der Landkreis gezielt Kreisentwicklungsmittel ein. Mit diesen Mitteln werden Projekte unterstützt, die für die gesamte Wesermarsch von Bedeutung sind – beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Daseinsvorsorge oder interkommunale Zusammenarbeit. Ziel ist es, Vorhaben anzustoßen, weiterzuentwickeln und ihre Umsetzung zu ermöglichen.

Der Weg von der Idee zum Projekt:
Projektideen können von Kommunen sowie weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren eingebracht werden. Diese werden im Projektbüro der Kreisentwicklung entgegengenommen, fachlich geprüft und inhaltlich eingeordnet. Anschließend erfolgt – abhängig vom Fördervolumen – die Entscheidung über eine Förderung in den zuständigen Gremien. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Antragstellenden oder durch den Landkreis und wird entsprechend begleitet. Die Förderung wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Ein ergänzendes Instrument innerhalb dieser Projektförderung ist der Strukturfonds. Dieser richtet sich explizit an kommunale Planungsvorhaben mit kreisweiter Bedeutung und unterstützt dabei, Projekte frühzeitig vorzubereiten und zur Umsetzungsreife zu bringen.

Die Kreisentwicklung ist damit als kontinuierlicher Prozess angelegt: von der strategischen Zielsetzung über die Förderung von Projekten bis hin zur Umsetzung und Nachverfolgung.

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Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten, zur Steuerungsstruktur sowie zu
aktuellen Projekten und Terminen finden Sie in den entsprechenden Bereichen auf dieser Seite.

Es wird empfohlen, vor Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektbüro Kreisentwicklung in den Austausch zu treten.