Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Ehrenamt
Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten. Das Ehrenamt selbst zeichnet sich dabei durch vielfältigste Bereiche aus, in denen man tätig werden und Gutes tun kann. Der Antrieb der Menschen, sich in der Gesellschaft zu engagieren, ist dabei auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen.
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Engagieren…ist doch Ehrensache –
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so lautet das Motto der Freiwilligenagentur Ehrensache im Landkreis Wesermarsch. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit finden Sie hier sicher genau die passende freiwillige Tätigkeit und greifen dabei auf eine große Datenbank mit Einsatzfeldern in der Wesermarsch zurück.
Für Rückfragen stehen Ihnen die in der Leistung aufgeführten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Ehrenamtskarte
als Zeichen der Wertschätzung
Der Landkreis Wesermarsch beteiligt sich an der kostenlosen Ehrenamtskarte des Landes Niedersachsen, die von allen in bestimmtem Umfang ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger beantragt werden kann.
Die Ehrenamtskarte berechtigt Karteninhaberinnen und -inhaber in Niedersachsen und Bremen eine Vielzahl an Vergünstigungen auf ausgewählte Leistungen diverser teilnehmender Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen. Diese Vergünstigungen als Zeichen der Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements reichen vom Gratis-Kaffee ausgewählter gastronomischer Betriebe über vergünstigte Eintrittspreise zu einzelnen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Rabatten auf bestimmte Handwerkerleistungen.
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Eine Übersicht über die erforderlichen Bedingungen, die Voraussetzung für den Erwerb einer Ehrenamtskarte sind, sowie eine Auflistung der rabattgebenden Unternehmen und Einrichtungen finden sich online unter folgendem Link:

Ein Erstantrag beziehungsweise ein Verlängerungsantrag für die Ehrenamtskarte kann unter folgendem Link gestellt werden:
Rückfragen können gerne schriftlich per Mail an ehrenamtskarte@wesermarsch.de gerichtet werden.
Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
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- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
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Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Rennies unter den o. a. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.