Große Unruhe und Unsicherheit unter Vermietern von Ferienwohnungen herrscht derzeit in Butjadingen seit dem Versand eines Schreibens der Gemeinde Butjadingen hinsichtlich des künftigen Umgangs der Gemeindeverwaltung mit illegalen Ferienwohnungen. Seither haben sich auch bei der Kreisverwaltung etliche Bürgerinnen und Bürger gemeldet, und eine große Anzahl an Anträgen zur Änderung der Nutzung von reinem privaten Wohnen auf gewerblich vermietete Ferienwohnungen ist bereits beim Landkreis eingegangen. Dazu Baudezernent und Erster Kreisrat Matthias Wenholt: „Ich möchte den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erst einmal die Angst nehmen, sie könnten bei der Abgabe der Unterlagen schon jetzt zu langsam gewesen sein. Diese Gefahr besteht nicht, da die Kreisverwaltung nicht nach dem ´Windhundprinzip´ vorgeht. Wir werden alle in den kommenden Wochen und Monaten eingehenden Anträge sammeln, in einem Lageplan erfassen und darstellen, um so eine Beurteilungsgrundlage für die Verträglichkeit im jeweiligen Gebiet zu erlangen. Erst auf dieser Datenbasis kann dann über die einzelnen Anträge entschieden werden. Eine Entscheidung wird daher nicht vor Mitte des Jahres erfolgen.“
Auch weist der Dezernent darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem durch die Gemeinde Butjadingen veranlassten Schreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen „tagtäglich zu einem sehr hohen Arbeitsaufkommen diesbezüglich im Bereich der unteren Bauaufsichtsbehörde kommt“. Hintergrund ist die Ankündigung der Gemeinde, dass bestehende als Ferienwohnungen genutzte Liegenschaften ohne gültige Baugenehmigung nunmehr eine baurechtliche Genehmigung benötigen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Anzahl der Ferienwohnungen in den Wohngebieten zu reduzieren, da es in einigen Bereichen vermehrt zu Konflikten zwischen Wohn- und Ferienwohnungsnutzung gekommen ist. „Da sehr viele Eigentümerinnen und Eigentümer von der Gemeinde angeschrieben wurden, gehen viele Rückfragen der betroffenen Personen im Fachdienst Bauaufsicht des Landkreises ein. Dieses auch deshalb, da viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen nicht über die entsprechenden Bauunterlagen verfügen, die für die Einreichung eines baurechtlichen Nutzungsänderungsantrages notwendig sind“, so Wenholt. „Die Personen erfragen diese daher beim Landkreis, der in jedem Einzelfall hierfür im Archiv nachsehen muss, ob etwas vorhanden ist.“
„Diese Vorgänge gehören zwar nicht zu den Pflichtaufgaben einer Bauaufsichtsbehörde und binden entsprechende personelle Kapazitäten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises sind aber natürlich gerne bereit, die Anfragen so weit wie möglich zu prüfen und wenn vorhanden, auch die Unterlagen zu übersenden“, erläutert Wenholt und stellt zugleich klar: „Aufgrund der Menge der Anfragen und einer ohnehin sehr angespannten Personalsituation gerade im Bereich der Bauverwaltung, kann dieses aber einige Zeit in Anspruch nehmen.“
Weiterhin weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger für benannte Dienstleistung des Landkreises in der Regel nur eine halbe Stunde Arbeitszeit in Rechnung gestellt werde, sodass die Heraussuche und Übersendung vorhandener Unterlagen mit lediglich 30 Euro Arbeitsaufwand zuzüglich Kopierkosten abgerechnet wird. Die Erstellung neuer Bestandsunterlagen würde indes ein Mehrfaches kosten, da zunächst ein Aufmaß erforderlich wäre.