Sicherheit & Ordnung

Zivil- und Katastrophenschutz

Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Zivil- und Katastrophenschutz
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

E-Mail: katastrophenschutz@wesermarsch.de

Rainer Zon
Telefon: 04401 927-345
Christoph Güttler
Telefon: 04401 927-486

Servicezeiten
Mo. - Fr. 08:30 - 09:30 Uhr

Häufig gestellte Fragen - FAQs

Katastrophenschutz ist die sorgfältige Vorbereitung auf große Schadenslagen und die Organisation einer einheitlichen Führung aller Einsatzkräfte und Aufgabenträger zur Bewältigung einer Schadenslage.

Der Katastrophenschutz ist Ländersache. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz vom 14.02.2002 in der zur Zeit gültigen Fassung. Als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt der Katastrophenschutz dem Landkreis Wesermarsch, der für sein Gebiet die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde ist.

Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Der Landkreis Wesermarsch hält einen Katastrophenschutzstab vor, der die Aufgabe hat, bei einer entsprechenden Schadenslage alle strategischen, logistischen und kommunikationsbezogenen Aufgaben zu bündeln, die im normalen Dienstbetrieb auf viele Stellen verteilt sind. Zur Führung dieser Fachdienste arbeitet im Kreishaus ein Katastrophenschutzstab, der den Weisungen des Landrates (Hauptverwaltungsbeamter/HVB) untersteht.

Dieser Stab-HVB unterstützt die Technische Einsatzleitung (TEL), die am Ort des Schadensereignisses die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und Anforderungen an den Stab-HVB richtet.

Um die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten gewährleisten zu können, finden regelmäßige Übungen der Einheiten, der TEL sowie des Stabes-HVB statt.

Zu den vorbereitenden Aufgaben des Katastrophenschutzes gehören insbesondere:

  • Katastrophenschutzpläne sowie Alarm- und Einsatzpläne erstellen und fortschreiben
  • Katastropheneinsatzleitung regeln
  • Aus- und Fortbildung der Katastropheneinsatzleitung
  • Vorhalten der für die Einsatzleitung notwendigen Ausstattung
  • Sicherstellen der raschen Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten
  • Katastrophenschutzübungen durchführen

Laut niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz werden „Eintritt und Ende des Katastrophenfalles durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenschutzbehörde festgestellt“. Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch ist dies der Landrat, im Verhinderungsfall sein Vertreter, der bei Vorliegen der Voraussetzungen den Katastrophenfall erklärt. Die Katastrophenschutzbehörde teilt die Feststellung dem Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit und hält das NLBK über die Lage unterrichtet.

Die Katastrophenschutzbehörde kann zur Katastrophenabwehr jede Person zur Hilfeleistung verpflichten. Außerdem kann sie Platzverweise und Evakuierungen anordnen.

Besonders wichtig: Auch Grundrechte können im Katastrophenfall eingeschränkt werden. Das niedersächsische Katastrophenschutzgesetz nennt konkret das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Sollten Sie über die Medien oder Lautsprecherdurchsagen von einer Katastrophen- oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.

Bitte folgen Sie den Hinweisen der Behörden und informieren Sie auch Ihre Nachbarn. Ganz besonders gilt dies für ältere und kranke Mitbürger. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich über die Medien alle wichtigen Mitteilungen bekanntgeben.

Halten Sie deshalb Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen.

Schwere Katastrophen wie Sturm, Großbrand oder Industrieunfälle sind selten. Doch wenn sie eintreten, müssen die betroffenen Menschen innerhalb kürzester Zeit gewarnt werden.

Der Landkreis Wesermarsch als Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzbehörde hat mit KATWARN ein zusätzliches Instrument, mit dem angemeldete Bürgerinnen und Bürger im Landkreis umgehend und individuell über Gefahren informiert werden können.

Die kostenlose KATWARN-App für iPhone, Android sowie Windows Phone bietet ortsbasierte Warnungen und Verhaltenshinweise zum aktuellen Standort und weiteren frei wählbaren Postleitzahlgebieten.

„Smartphones und Handys gehören heute zum normalen Alltag vieler Menschen. Der Einsatz von KATWARN ist daher für unseren Landkreis ein wichtiger Baustein, um die Bevölkerung im Gefahrenfall schnell und umfassend zu warnen – zusätzlich zu den bisher vorhandenen Wegen wie zum Beispiel Sirenen, Radio und Lautsprecherdurchsagen.“ betont Landrat Thomas Brückmann.

So konnte KATWARN im November 2017 bei dem Schulbusunfall eingesetzt werden, um die Telefonnummer des Bürgertelefons mitzuteilen, damit die Eltern über den Verbleib ihrer Kinder informiert werden können. Auch Schulausfälle in der Wesermarsch werden über KATWARN als zusätzliche Informationsquelle mitgeteilt.

Das vom Fraunhofer FOKUS (www.fokus.fraunhofer.de) entwickelte System wird von der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises koordiniert und bedient. Die technische Plattform stellen die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg als Beitrag zum Gemeinwohl zur Verfügung.

Bereits seit 2012 können Bürger deutschlandweit über KATWARN die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) empfangen. Darüber hinaus verbreitet KATWARN in immer mehr Landkreisen und kreisfreien Städten auch die kommunalen Katastrophen-warnungen.

Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store
  • Windows Phone im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktionalität auch per SMS / E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleitzahl.

SMS an Servicenummer 0163 – 755 88 42: „KATWARN 26xxx mustermann@mail.de“ (für Postleitzahl 26xxx und optional E-Mail).

Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei werden wir keinerlei Standortdaten erfasst. Genauere Angaben zur Standort-Funktion finden Sie in der Funktionsbeschreibung zur Warn-App NINA.

In der Warn-App NINA erhalten Sie außerdem aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie (COVID-19). Für Ihre abonnierten Orte und, sofern aktiviert, Ihren aktuellen Standort können Sie sich in der Warn-App über lokal geltende Regelungen und Allgemeinverfügungen informieren.

Installieren Sie die Warn-App NINA kostenlos auf Ihr Smartphone

Der Empfang und die Darstellung amtlicher Gefahrenmeldungen ist die wichtigste Funktion der Warn-App NINA.

Die Hauptansicht der Warn-App listet Warnmeldungen auf, die für die vom Nutzer oder der Nutzerin ausgewählten Orte aktuell gültig sind. Durch Tippen auf die Kachel einer Warnmeldung öffnet sich deren Detailansicht. Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer wichtige amtliche Mitteilungen sowie Handlungsanweisungen, die dabei helfen, sich vor den Auswirkungen des Ereignisses zur schützen. Neben den Symbolen für die Gefahrenkategorien zeigen die Farben einer Warnmeldung die Gefahrenstufe an, die dazu dient einzuschätzen, wie schwerwiegend eine Gefahr ist.

Dieses Portal bündelt amtliche Meldungen und Hinweise zu Gefahrensituationen, Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen. Die erforderlichen Informationen erhalten wir direkt von den dafür verantwortlichen Stellen.

Die Webseite https://warnung.bund.de/ stellt amtliche Warnungen und Informationen aus den Bereichen Bevölkerungsschutz, Wetter und Hochwasser bereit. Von dieser Seite aus können Sie problemlos alle gegenwärtigen Warnung in Deutschland abrufen.

Der Alarm zur Bevölkerungsalarmierung sowie die Entwarnung werden jeden 4. Donnerstag im April und November um 12.00 Uhr ausgelöst. Der davon unabhängige Feueralarm wird weiterhin jeden ersten Montag im Monat um 18.00 Uhr ausgelöst werden und dient der technischen Überprüfung der Sirenen.

Nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation einigten sich Bund und Länder anstelle der früheren Zivilschutz-Sirenen bei Großschadenslagen nur noch den öffentlichen Rundfunk für die Warnung einzusetzen. Warnungen über den Rundfunk bieten die Möglichkeit, nicht nur die Gefahr anzukündigen, sondern auch Verhaltensmaßregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Doch der Nachteil einer ausschließlichen Warnung durch das Radio ist die fehlende „Weckfunktion“ und dadurch ist die flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung nicht gewährleistet.

Neue Gefährdungslagen durch Terroranschläge und die Prägung des Landkreises machten es nötig, die vorhandenen Sirenen der Städte und Gemeinden aufzurüsten und neue Hochleistungssirenen zu installieren. Im Ernstfall sind auch hier Szenarien wie z. B. Hochwasser, Großbrände oder Explosionen in Industriebetrieben, Ausbruch einer Seuche oder ein Störfall im Kernkraftwerk denkbar.

Im Zeitraum 2006 bis 2010 haben die Gemeinden und Städte gemeinsam mit dem Landkreis alte Sirenen aufgerüstet und z.T. neue Hochleistungssirenen installiert. Nachdem nun die Aufrüstungsarbeiten und die Beschaffung von Hochleistungssirenen abgeschlossen sind, ist im Katastrophenfall wieder eine nahezu flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung mittels Sirenen gewährleistet. Dünnbesiedelte Bereiche, in denen sich keine stationären Sirenen befinden, werden im Ernstfall über mobile Sirenen alarmiert, die auf Fahrzeugen montiert wurden. Diese werden aber nicht getestet.

Ziel des Sirenenalarms ist es, die betroffene Bevölkerung auf eine Gefährdungslage hinzuweisen und sie anzuhalten, das Radio einzuschalten, um sich zu informieren und Verhaltensmaßregeln zu erhalten.

An den Tagen werden nun die Sirenen dreimal heulen.

Zunächst wird ein Dauerton von einer Minute zu hören sein, der Entwarnung bedeutet.

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Nach einer Pause ertönt der Alarm zur  Bevölkerungsalarmierung, ein auf- und abschwellender Ton, den viele sicherlich noch als „Fliegeralarm“ kennen.

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Anschließend wird nochmals die Entwarnung ertönen und der Probealarm ist beendet. Jeweils rd. 5-minütige Pausen sind gewollt.

Persönliche Vorsorgemaßnahmen helfen, die Auswirkungen eines Schadens für uns und unser Umfeld zu mildern.

Umfassende Informationen zur Vorsorge für den Katastrophenfall finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Unter dem Link finden Sie die Ratgeber für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen sowie einen Ratgeber mit einer persönlichen Checkliste.

  • Getränke und Nahrungsmittel bevorraten
  • Wasservorrat für die Hygiene
  • Das gehört in die Hausapotheke
  • Stromausfall
  • Dokumentensicherung
  • Notgepäck

Getränke und Nahrungsmittel für 10 Tage. Versuchen Sie, diesen Zeitraum mit ihrem Vorrat abzudecken. Das sollte in der Regel ausreichen, um auch in schwierigen Situationen die Zeit zu überbrücken, bis staatliche Hilfe eintrifft oder die Notsituation ausgestanden ist. Natürlich können Sie sich auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum bevorraten. Auch ein bisschen Vorrat ist besser als kein Vorrat.

2 Liter Flüssigkeit pro Person und Tag. Ein Mensch kann unter Umständen drei Wochen ohne Nahrung auskommen, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit. Ein Getränkevorrat ist daher wichtig, auch wenn es selten ist, dass das Leitungswasser ausfällt. Für einen 10-Tages-Vorrat sollten Sie 20 Liter pro Person kalkulieren. Darin ist auch bereits ein Flüssigkeitsanteil zum Kochen vorgesehen. Ein gewisser Anteil des Vorrats sollte aus (Mineral-)Wasser besehen. Aber auch Fruchtsäfte oder länger lagerfähige Getränke können dazu gerechnet werden.

2.200 kcal pro Person und Tag. Damit ist im Regelfall der Gesamtenergiebedarf eines Erwachsenen abgedeckt. In „Meine persönliche Checkliste“ finden Sie Lebensmittelgruppen mit Mengenangaben, die Ihnen helfen sollen, Ihren Lebensmittelvorrat ausgewogen zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Ernährungsvorsorge-Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Nur was Sie mögen und vertragen. Nicht nur die Haltbarkeit ist entscheidend. Berücksichtigen Sie auch Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Bedarfe wie zum Beispiel Babynahrung, aber auch persönliche Vorlieben beim Zusammenstellen Ihres Vorrats. Sie sollten den Vorrat nicht nach dem Motto „den brauche ich hoffentlich nie“ anlegen, sondern besser so:

Prinzip „Lebender Vorrat“. Versuchen Sie, Ihren Vorrat in Ihren alltäglichen Lebensmittelverbrauch zu intergrieren. So wird er immer wieder verbraucht und erneuert, ohne das die Lebensmittel verderben. Neu gekaufte Vorräte gehören nach hinten ins Regal. Brauchen Sie ältere Lebensmittel zuerst auf.

Stück für Stück aufbauen. Es nicht erforderlich, den Vorrat „auf einen Schlag“ anzulegen. Sie können ihn nach und nach aufbauen, indem sie sich angewöhnen, bei Ihren Einkäufen von länger haltbaren Produkten – wie beispielsweise Nudeln – eine Packung mehr zu kaufen.

Hinweise zur Lagerung beachten. Sie sollten Lebensmittel kühl, trocken und dunkel aufbewahren. Achten Sie auf luftdichte Verpackung.

Haustiere nicht vergessen. Wenn Sie Haustiere haben, denken Sie auch an deren Bedürfnisse. Achten Sie darauf, ausreichend Nahrung, Einstreu, Medikamente usw bevorratet zu haben.

  • Persönliche, vom Arzt verschriebene Medikamente
  • Schmerz- und fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Erkältungskrankheiten
  • Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Erbrechen
  • Mittel gegen Insektenstiche und Sonnenbrand
  • Elektrolyte zum Ausgleich bei Durchfallerkrankungen
  • Fieberthermometer
  • Splitterpinzette
  • Hautdesinfektionsmittel
  • Wunddesinfektionsmittel
  • Einweghandschuhe
  • Atemschutzmaske
  • Verbandsmaterial. Alles, was ein DIN 13164-Verbandskasten (Autoverbandskasten) enthält: Mull-Kompresse, Verbandsschere, Pflaster und Binden, Dreiecktuch


Gut gesichert
. Bewahren Sie Ihre Hausapotheke in einem abschließbaren Schrank oder Fach auf. Achten Sie darauf, dass sie für Kinder nicht zugänglich ist.

Kühl und trocken. Wählen Sie ein wenig beheizten und trockenen Raum.

  • Wissen Sie, wie abhängig Sie von Strom, Gas, Öl oder Fernwärme sind? Was passiert, wenn alles ausfällt? Das Telefon ist tot, die Heizung springt nicht an, warmes Wasser fehlt, der Computer streikt. Die Liste kann beliebig fortgeführt werden. In der Regel sind Stromausfälle in wenigen Stunden behoben. In Notsituationen kann es aber auch einmal Tage dauern, bis wieder Strom verfügbar ist.
  • Die Heizung fällt aus. Mit warmer Kleidung lässt sich die Heizung eine Zeitlang ersetzen. Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz im Haus haben.
  • Das Licht ist aus. Halten Sie einen Vorrat an Kerzen und Taschenlampen (z.B. eine Kurbeltaschenlampe oder auch Solar- und LED-Leuchten) sowie Ersatzleuchtmittel, Batterien, Streichhölzer oder Feuerzeuge, Kerzen etc. im Haus.
  • Die Küche bleibt kalt. Kleine Mahlzeiten können Sie auf einem Campingkocher zubereiten. Nutzen Sie Garten- oder Tischgrill, der mit Holzkohle oder Gas betrieben wird. Vorsicht: nicht in der Wohnung oder im Haus grillen – es besteht Erstickungsgefahr.
  • Weitere Hinweise:
    • Sorgen Sie dafür, dass die Akkus an Computer, Mobiltelefonen, Telefonen etc. geladen sind. Solarbetriebene Batterieladegeräte können eine Hilfe sein
    • Denken Sie daran, eine ausreichende Bargeldreserve im Haus zu haben, da bei Stromausfall auch Geldautomaten nicht mehr funktionieren
    • Halten Sie ein batteriebetriebenes Radio bereit
  • Wichtige Dokumente wiederzubeschaffen kann schwierig, in manchen Fällen gar unmöglich sein. Für Arbeitszeugnisse und andere berufliche Qualifizierungsnachweise wie beispielsweise Teilnahmebescheinigungen gibt es beispielsweise kürzere Aufbewahrungsfristen als für Abschlusszeugnisse. Denken Sie rechtzeitig darüber nach, was für Sie wichtig ist. Stellen Sie alle wichtigen Dokumente in einer Dokumentenmappe zusammen und bewahren diese an einem Ort griffbereit auf. Für den Notfall sollten alle Familienmitglieder über den Strandort der Mappe Bescheid wissen. Außerdem ist es sinnvoll, Kopien wichtiger Dokumente digital zu sichern oder an derer Stelle zu hinterlegen, z.B. bei Verwandten, Freunden, einem Notar oder Anwalt in einem Bankschließfach.
  • Im Original:
    • Familienurkunden. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden bzw. das Stammbuch
  • Im Original oder als beglaubigte Kopie:
    • Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen
    • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommensteuerbescheide
    • Qualifizierungsnachweise: Zeugnisse
    • Verträge und Änderungsverträge, z.B. Mietverträge oder Leasingverträge
    • Testament, Patientenverfügung und Vollmacht

    Als einfache Kopie:

    • Personalausweis, Reisepass
    • Führerschein und Fahrzeugpapiere
    • Impfpass
    • Grundbuchauszüge
    • Sämtliche Änderungsbescheide für empfangene Leistungen
    • Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung
    • Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit
    • Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen
    • Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen
  • Das Notgepäck soll helfen, die ersten Tage außer Haus zurecht zu kommen. Oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit, als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände frei haben.
  • Das gehört in den Notfallrucksack: Erste-Hilfe-Material, persönliche Medikamente, batteriebetriebenes Radio, Reservebatterien, Dokumententasche, Verpflegung für 2 Tage in staubdichter Verpackung, Wasserflasche, Essgeschirr und –besteck, Taschenlampe, Schlafsack oder Decke, Kleidung und Hygieneartikel für ein paar Tage, Fotoapparat oder Handy.
  • Die richtige Kleidung: Wetterschutzkleidung, wie eine Regenjacke und –hose oder ein langer Regenmantel, wetterfeste Schuhe oder Gummistiefel
  • Nicht vergessen: Ausweise, Geld und Wertsachen. Für die Kinder: Brustbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift. SOS-Kapseln erhalten Sie in Kaufhäusern, Apotheken oder Drogerien.
Warnung der Bevölkerung

Bundesweiter Warntag am 12.09.2024

Aufgrund des Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz (Juni 2019) und auf Empfehlung des AK V sowie des AFKzV ist geplant, dass in Deutschland regelmäßig am zweiten Donnerstag im September der bundesweite Warntag stattfindet.

Der nächste Bundesweite Warntag findet am 12. September 2024 statt. Gegen 11 Uhr wird eine Probewarnung verschickt. 2023 fand der Bundesweite Warntag am 14. September statt. Es handelte sich um die dritte Auflage des bundesweiten Warntages seit seiner Einführung im Jahr 2020.

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Unter folgendem Link des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie weitere Illustrationen, die gerne heruntergeladen und verwenden werden können:

>> https://warnung-der-bevoelkerung.de/mediathek/

Downloads
Auslösekonzept zum bundesweiten Warntag 2023 Dokument ansehen »
FAQs zum bundesweiten Warntag 2023 Dokument ansehen »
FAQs zur Umfrage am Bundesweiten Warntag 2023 Dokument ansehen »

Downloads

KATWARN-App Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung Website öffnen »
Ratgeber für Notfallvorsorge Dokument ansehen »
Warn-App NINA Notfall-Informations- und Nachrichten-App Website öffnen »
Meine persönliche Checkliste Dokument ansehen »