Landwirtschaftliche Betriebe kommen mitunter an die Grenzen ihrer Lagerkapazitäten
Durch die anhaltenden Niederschläge der letzten Monate waren die landwirtschaftlichen Flächen teilweise nicht befahrbar. Die Ausbringung von so genannten flüssigen Wirtschaftsdüngern, insbesondere von Gülle, war daher vor dem Beginn der Sperrfrist teilweise nicht möglich. Es ist somit zu befürchten, dass die Lagerkapazitäten auf einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben noch vor dem Ende der Sperrfrist weitgehend erschöpft sein werden.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Wesermarsch weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass das „unkontrollierte Überlaufen einzelner Lagerstätten unbedingt zu verhindern ist, um einen Umweltschaden auszuschließen“. Die untere Wasserbehörde bittet daher alle Betreiber von landwirtschaftlichen Betrieben, denen solche Engpässe drohen, sich über die Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Antworten auf häufig gestellte Fragen werden nachfolgend aufgeführt.
Auch steht die Kreisverwaltung gerne telefonisch unter 04401/927-317 oder per Mail an niklas.rahn@wesermarsch.de für konkrete Fragen zur Verfügung, um eine für den jeweiligen Einzelfall passende Lösung abzustimmen.
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