Koordinator organisiert Informationsaustausch – Netzwerk befindet sich derzeit im Aufbau

Zum Informationsaustausch hatte jetzt Dirk Hinrichs, Koordinator für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften beim Landkreis Wesermarsch, die ehrenamtlichen Vormünder der Wesermarsch geladen. Mit von der Partie war auch Landrat Stephan Siefken: „Das Thema ist ein äußerst bedeutsames“, hob er gleich zu Beginn des Treffens hervor und betonte anschließend in Richtung der anwesenden Ehrenamtlichen: „Ich danke Ihnen dafür, dass Sie Ihre Freizeit und Ihre Energie für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen.“ Mit Blick auf die Koordinierungsstelle innerhalb der Kreisverwaltung sagte der Landrat: „Der Landkreis Wesermarsch ist im Bereich der ehrenamtlichen Vormundschaften strukturell und personell gut aufgestellt, was in Niedersachsen längst nicht überall der Fall ist. Darauf können wir zu Recht ein bisschen stolz sein und auf diesem Fundament die zukünftigen Schritte aufbauen.“

Hintergrund für das intensive Agieren des Landkreises in diesem Sektor ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Vormundschafts- und Betreuungsrechtgesetz. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und auch die Qualität der rechtlichen Betreuung. Dabei geht es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe darum, die Rechte der Kinder, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention dargelegt sind, zu wahren und die Umstände zu schaffen, diese Rechte angemessen einzufordern. „Deshalb stärkt die neue Gesetzgebung insbesondere auch die ehrenamtlichen Vormundschaften“, erläutert Koordinator Dirk Hinrichs. Konkret gehe es darum, „eine verlässliche, dauerhafte Beziehung zu einem Schutzbefohlenen aufzubauen und gemeinsam Zeit zu verbringen, um auf die Bedürfnisse und Interessen des Kindes einzugehen“.

Ein großer Vorteil des Landkreises Wesermarsch ist wiederum jene Tatsache, dass die Kreisverwaltung bereits im Sommer 2023 eine entsprechende Koordinierungsstelle geschaffen und personell besetzt hat. Diese Schnittstelle erleichtert jetzt nicht nur den Informationsaustausch und die Interaktion
zwischen den Schutzbefohlenen und ehrenamtlichen Vormündern mit den verschiedenen Behörden. Auch ist die Schnittstelle dem Aufbau eines Netzwerks und der Bestandsaufnahme förderlich. Und gerade Letztere ist ausgesprochen wichtig. „Aktuell hat der Landkreis 20 ehrenamtliche Vormünder mit 27 Mündeln registriert“, nennt Dirk Hinrichs konkrete Zahlen, die aber noch nicht die tatsächliche Lage in der Wesermarsch widerspiegeln. Den Grund benennt der Koordinator gleich mit: „Vor dem 1. Januar 2023, also vor der neuen Gesetzgebung, wurden ehrenamtliche Vormünder direkt von den Amtsgerichten Brake und Nordenham eingesetzt. Diese Personen recherchiere ich derzeit, wodurch sich die Zahl an ehrenamtlichen Vormündern gegenwärtig kontinuierlich erhöht.“ Vor diesem Hintergrund bittet Dirk Hinrichs alle ihm bisher unbekannten Vormünder sich mit ihm in Verbindung zu setzen – per Mail an Dirk.Hinrichs@wesermarsch.de oder unter Telefon 04401 / 927-725. Auch alle Interessierten, die über ein entsprechendes Engagement nachdenken, können gerne Kontakt mit ihm aufnehmen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Inhalten dieser verantwortungsvollen Aufgabe sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.wesermarsch.de/services/familie-undkinder/ehrenamtliche-vormundschaften/ eingestellt.

Auch Landrat Stephan Siefken hofft auf weitere ehrenamtliche Vormünder, die sich künftig für Kinder und Jugendliche in der Wesermarsch einsetzen: „Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich, sich für andere in einer derartigen Intensität zu engagieren. Doch genau das ist es, was unsere Gesellschaft braucht.“

Dirk Hinrichs seinerseits befindet sich wiederum nicht nur im engen Austausch innerhalb der Wesermarsch. Schon am 26. Februar wird ein Verwaltungs-Netzwerktreffen mit den umliegenden Landkreisen und kreisfreien Städten im Braker Kreishaus stattfinden. Die Erkenntnisse daraus sollen zeitnah in ein umfangreiches Konzept einfließen, welches unter anderem die Handlungsfelder Beratung und Betreuung abdeckt. Damit soll es letztlich allen Beteiligten im Alltag helfen sowie zukünftig die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern und die weitergehende schrittweise Umsetzung des neuen Vormundschafts- und Betreuungsrechtgesetzes vereinfachen.

Foto: Landkreis Wesermarsch/Martin Bolte

Landrat Stephan Siefken (links) und Koordinator Dirk Hinrichs (rechts) begrüßten jetzt im Kreishaus Wesermärschlerinnen und Wesermärschler, die sich bereits als ehrenamtliche Vormünder engagieren.